Die Sommermonate sorgen für mehr Alkoholunfälle!

In den Monaten Juni bis August steigt die Zahl der Alkoholunfälle jedes Jahr sprunghaft an. ©iStock by Getty Images

Jährlich ereignen sich auf Österreichs Straßen tausende Verkehrsunfälle. Mit rund 8 Prozent ist ein beachtlicher Anteil davon auf Alkoholkonsum zurückzuführen. Insgesamt kamen bei Alkoholunfällen im vergangenen Jahr 26 Menschen ums Leben, 3.303 wurden verletzt. 

Vor allem in den Sommermonaten wird jedes Jahr ein signifikanter Anstieg alkoholbedingter Unfälle im Vergleich zu den anderen Monaten festgestellt. „Alkoholkonsum beeinträchtigt die sensorische Leistungsfähigkeit erheblich, zudem nimmt die Fahrsicherheit ab und die Fehlerquote steigt. Davon ist niemand ausgenommen”, erklärt ÖAMTC-Verkehrspsychologin Marion Seidenberger.

Alkohol verleitet zu Leichtsinn 

Die warmen Temperaturen laden nun zu Festen, Freiluftkonzerten und anderen Veranstaltungen wie zum Beispiel den unzähligen Public Viewings zur Fußball-EM ein. „Im Zuge dieser Veranstaltungen können die Teilnehmer durch Leichtsinn dazu verleitet werden, den Heimweg alkoholisiert anzutreten”, so die Expertin des Mobilitätsclubs. Die Gefahren des Alkohols werden in geselliger Runde nämlich leicht vergessen oder verdrängt: Eine erhöhte Risikobereitschaft, kombiniert mit einer rein subjektiv empfundenen Leistungssteigerung, kann aber im Straßenverkehr fatale Folgen haben.

Konsequenzen bei über 0,5 Promille 

Das Führen eines Fahrzeuges unter Alkoholeinfluss zählt zu den schwersten Verkehrsverstößen, entsprechend streng sind die strafrechtlichen Konsequenzen. „Grundsätzlich gilt der gesetzliche Grenzwert von weniger als 0,5 Promille Alkohol im Blut. Für Probeführerscheinbesitzer sowie Lkw- und Busfahrer gilt die 0,1-Promille-Grenze”, erklärt Seidenberger. Wer von der Exekutive bei einer Verkehrskontrolle betrunken erwischt wird, muss bis 0,79 Promille neben einer empfindlichen Verwaltungsstrafe mit einer Vormerkung rechnen.

Unfall: Versicherung haftet nicht

Ab 0,8 Promille droht der Entzug des Führerscheins und je nach Grad der Alkoholisierung Geldstrafen bis zu 5.900 Euro. Zusätzlich wird die Teilnahme an einem Verkehrs-Coaching vorgeschrieben. Noch drastischer sind die Konsequenzen nach einem Unfall. Denn wenn der Lenker mehr als 0,8 Promille „intus” hat, kann die Haftpflichtversicherung auf dem Regressweg bis zu 11.000 Euro vom alkoholisierten Unfallverursacher zurückfordern. Rechtsschutz- und Kaskoversicherungen sind von der Leistung befreit.