Ein Viertel aller Überstunden wird nicht bezahlt

(C) Pixabay: Arbeitgeber haben österreichweit ihren Angestellten rund 1,2 Milliarden Euro an mehrgeleisteter Arbeit nicht entlohnt, so die Arbeiterkammer.
(C) Pixabay: Arbeitgeber haben österreichweit ihren Angestellten rund 1,2 Milliarden Euro an mehrgeleisteter Arbeit nicht entlohnt, so die Arbeiterkammer.

Arbeitgeber in Österreich haben im Jahr 2022 insgesamt 47 Millionen Mehr- und Überstunden nicht abgegolten, weder mit Geld noch mit Zeitausgleich. Das geht aus einer Sonderauswertung der Statistik Austria für die Arbeiterkammer (AK) Wien hervor.

Im Vergleich zum Durchschnitt der letzten Jahre ist das eine Steigerung um etwa 7 Millionen Mehr- und Überstunden. Insgesamt habe das den österreichischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern 1,2 Milliarden Euro gekostet, wie die Kammer vorrechnet.

Frauen stärker betroffen

Gut ein Viertel geleisteten Mehr- und Überstunden werden weder finanziell noch mit Zeitausgleich abgegolten. „Das ist ein systematischer Lohnbetrug, der die Arbeitnehmerinnen und -nehmer im letzten Jahr insgesamt 1,2 Milliarden Euro gekostet hat“, so AK Sozialbereichsleiterin Ines Stilling. Frauen seien noch stärker als Männer betroffen. Während 23 Prozent aller von Männern geleisteten Mehr- bzw. Überstunden nicht bezahlt werden, liegt der Anteil von nicht bezahlten Stunden von Frauen bei 28 Prozent. „Auf der einen Seite wird von Teilzeitkräften verlangt, dass sie mehr arbeiten. Auf der anderen Seite werden viele Arbeitnehmer:innen aber nicht bezahlt, wenn sie mehr arbeiten. Das passt doch vorn und hinten nicht zusammen!“

Forderungen

Die Arbeiterkammer empfiehlt allen Arbeitnehmerinnen und -nehmern regelmäßige und genaue Arbeitszeitaufzeichnungen. Denn im Streitfall helfen diese vor Gericht die unbezahlten Überstunden einzufordern.

Die AK Wien fordert außerdem die Sanktionierung der Vorenthaltung von Mehr- und Überstundenentgelt und ein Verbot von All-In-Verträgen. Es darf keinen Verfall von Mehr- und Überstunden im aufrechten Arbeitsverhältnis geben und die Verfallsfrist muss erst am Ende des Arbeitsverhältnisses zu laufen beginnen.