Ist Fußball-EM-Schauen am Arbeitsplatz erlaubt?

Wir wollen unser Nationalteam siegen sehen (Bild: Schatzer).

Mit der Fußball-EURO taucht auch die Frage auf, ob EM-Schauen während der Arbeitszeit erlaubt ist. Experten geben Auskunft.

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Eine durchaus knifflige Frage, ob die EM-Spiele um 15 Uhr am Arbeitsplatz im Livestream über Computer oder Handy geschaut werden dürfen. Birgit Kronberger und Rainer Kraft vom “Vorlagenportal für Arbeitsrecht und Personalverrechnung” geben Auskunft: “Im Grundsatz ist es während der Arbeitszeit nicht erlaubt, arbeitsfremden Tätigkeiten nachzugehen, also z.B. fernzusehen oder Livestreams zu verfolgen. Wer seine Arbeitspflicht durch das Mitverfolgen eines Fußball-Matches vernachlässigt – z.B. Kunden müssen warten, Telefonate werden nicht angenommen, Qualitätsmängel in der Produktion o.ä. –, muss mit einer Verwarnung und bei wiederholtem Verstoß sogar mit einer Entlassung rechnen.”

Ein klares Nein, aber …

Oder doch nicht ganz nein. Denn: “Ausnahmen können insbesondere im Falle von Tätigkeitsbereichen bestehen, in denen bloße Arbeitsbereitschaft vorliegt (z.B. Portier) oder wenn vorab für den TV-Konsum am Arbeitsplatz die Erlaubnis des Arbeitgebers eingeholt wurde”, sagen die Experten Kronberger und Kraft. “Naturgemäß kommt es immer auf die Umstände des Einzelfalls an!”

Feiern und Alkohol sind tabu

Auf die Frage, ob Jubeln, Feiern und Alkoholkonsum am Arbeitsplatz während eines EM-Matches möglich sind, ist die Antwort ein absolutes Nein. Auch ein Fußballdress wird nicht gerne gesehen: “Generell gilt, dass das Tragen von Trikots, das Schwenken von Fahnen oder Gesichtsbemalungen im Zweifel überall dort unangebracht sind und somit vom Arbeitgeber untersagt werden dürfen, wo ein vertrauenswürdiges Erscheinungsbild gegenüber Kunden und Klienten von Bedeutung ist.”

Kein Zuspätkommen am Morgen

Wenn Fußballfans den Sieg ihrer Mannschaft bis in die Nacht feiern, müssen sie trotzdem pünktlich in der Firma sein. Feiern ist keine Ausrede. “Ein Zuspätkommen zur Arbeit am nächsten Tag ist dadurch nicht gerechtfertigt. Auch hier gilt, dass eine Verwarnung und bei wiederholtem Verstoß eine Entlassung drohen kann.” So schön also die Fußball-EURO ist, zu viel Feiern zahlt sich nicht aus.

Vorlagenportal-Geschäftsführer Birgit Kronberger und Rainer Kraft geben Auskunft (Bild: Vorlagenportal).

Hans Steiner
Chefredakteur