Mit der Verkündung des letzten harten Lockdowns am 19. November, verkündete die Bundesregierung in Abstimmung mit der Landeshauptleutekonferenz eine allgemeine Impfpflicht gegen Corona ab Februar. Ein erster Gesetzesentwurf zeigt nun die möglichen Regelungen. Die genaue Ausgestaltung der Impfpflicht stellt sich noch heraus: Der Entwurf soll im Laufe der Woche noch mit den Oppositionsparteien abgestimmt werden und dann in Begutachtung gehen.
Impfpflicht ab 14
Der Gesetzesentwurf sieht derzeit eine Impfpflicht für alle Personen ab 14 Jahren vor. Jeweils Erst- und Zweitstich sowie Booster-Impfung sollen gesetzlich verpflichtend sein. Ab 15. Februar sollen nach dem Entwurf alle ungeimpften Personen ab dem 14. Lebensjahr eine Impf-Aufforderung erhalten. Wer der Aufforderung nicht nachkommt, dem drohen ab 15. März Strafen.
Strafhöhe
Die Strafhöhe soll sich laut Entwurf auf bis zu 600 Euro bemessen. Das jeweilige Strafmaß kann dabei auch niedriger Ausfallen – etwa bei Jugendlichen, Arbeitslosen oder Pensionisten. Die Maximalstrafe soll bei Nichteinhaltung auf bis zu 3.600 Euro wachsen. Dies solle aber nur bei einem ordentlichen Verfahren geschehen.
Gegen die Strafe kann Einspruch erhoben werden, sollte im Laufe des Verfahrens die Impfung nachgeholt worden sein.
Ausnahmen von der Impfpflicht
Der kolportierte Entwurf sieht dabei eine Riehe von Ausnahmen vor. Diese gelten etwa für Schwangere, Genesene bis zu 180 Tage ab Probeentnahmen oder Kinder bis 14 Jahre. Weiters sollen Ausnahmen für jene bestehen, die aus gesundheitlichen Gründen keine Impfung erhalten dürfen. Die Ausnahmen müssen allerdings ärztlich attestiert sein.
Gründe für die Impfpflicht
Im Vergleich zu anderen westeuropäischen Ländern zeigt sich die Bevölkerung Österreichs besonders Impfkritisch. Diese Impfskepsis macht sich gerade in der Pandemie deutlich: vergleichsweise niedrige Impfquoten steigerte besonders bei der nichtgeimpften Bevölkerung die Infektionszahlen. Davon betroffen sind auch die Hospitalisierungen und Personen, die aufgrund einer COVID-19-Infektion eine intensivmedizinische Behandlung benötigen.
Um der Pandemie den Schrecken zu nehmen, ist die COVID-19-Schutzimpfung das wichtigste Instrument, sind sich Mediziner und Virologen einig. Die Wahrscheinlichkeit an einem schweren Verlauf zu erkranken sowie unter Langzeitfolgen zu leiden kann durch die Impfung stark verringert werden. Geimpfte Personen erkranken bei einer Infektion meist nur leicht oder gar nicht.
Impfen in Wien
Die Stadt Wien hat ein breites und niederschwelliges Impfangebot geschaffen. In den Impfboxen, Impfbussen und bei Einkaufszentren können sich alle Personen die wichtige Impfung verabreichen lassen. Seit Montag, 13. November, ist in Wien eine Impfstraße für 5 bis 11-Jährige offen. Buchbar sind die Kinderimpfungen unter impfservice.wien. Aufgrund des großen Andrangs sind alle Termine bis Jahresende bereits ausgebucht. Die Stadt möchte das Angebot frühzeitig erweitern.