Keine Auskunftspflicht bei Fragen des Arbeitgebers zum COVID-Impfstatus

Wenn der Dienstgeber die Frage stellt: „Sind Sie gegen Corona geimpft?“, kann es heikel werden. Auf ein „Nein“ könnte die Frage „Und warum nicht?“ folgen, ein „Ja“ kann bei jüngeren Menschen die Frage „Zu welcher Risikogruppe gehören Sie denn?“ provozieren.

Hausverstand

Silvia Hruška-Frank, Arbeitsrechtsexpertin der Arbeiterkammer Wien, weiß in dieser sehr persönlichen Angele­genheit Bescheid. Erlaubt
sei es durchaus. „Man darf fragen, ich muss aber nicht antworten.“ Im Einzelfall sei allerdings zu klären, ob ein schutzwürdigeres Interesse an Auskunftserteilung – etwa im Gesundheitsbereich – oder Antwortverweigerung vorliege, sagt die Arbeitsrechtlerin. Sie rät dazu, den „Hausverstand“ einzusetzen: „Warum will der Arbeitgeber das wissen?“

Bei Fragen könne sich jeder Dienstnehmer an die AK wenden. Tel.: 01/501 65-0