„Mahü“: Fahrverbote im Advent auch für Radler

(C) unsplash/WBB: Die Mariahilfer Straße ist eine der bekanntesten Einkaufsstraßen Österreichs.
(C) unsplash/WBB: Die Mariahilfer Straße ist eine der bekanntesten Einkaufsstraßen Österreichs.

Die Mariahilfer Straße ist die größte Einkaufsstraße der Stadt. Gerade in der Vorweihnachtszeit frequentieren die „Mahü“ besonders viele Menschen. Denn hier finden die kleinen und großen „Christkindln“ fast alles, was es für ein gelungenes Weihnachtsfest benötigt. Um auch heuer ein entspanntes Shoppen auf der Mariahilfer Straße zu ermöglichen, verhängt die Stadt wieder an den Einkaufssamstagen sowie am 8. Dezember ein Fahrverbot auf der Inneren Mariahilfer Straße.

Fahrverbot auch für Radler und E-Scooter

Konkret geht es um den Abschnitt zwischen Getreidemarkt/Museumsplatz und Stumpergasse/Kaiserstraße. Diese Maßnahme ist auch für Fahrräder und E-Scooter gültig. Die Querung der inneren Mariahilfer Straße ist ausschließlich über Stumpergasse – Kaiserstraße möglich. Das gilt auch für die Radfahrer sowie E-Scooter-Fahrer. Fahrzeuglenker wird das weiträumige Ausweichen empfohlen, Parkgaragenzufahrten werden entsprechend gekennzeichnet.

An diesen Tagen gilt das Fahrverbot

  • Feiertag: 08.12.2022
  • Einkaufssamstage: 26.11, 03.12, 10.12, 17.12.2022

Am diesen Tagen werden auch folgende Einbahnen aufgehoben bzw. werden zu Sackgassen:

  • Andreasgasse zwischen ONr. 6 (Garage Andreaspark) und Richtergasse
  • Zieglergasse zwischen Mariahilfer Straße und ONr. 3/4
  • Schottenfeldgasse zwischen Apollogasse und Mariahilfer Straße
  • Webgasse zwischen Mariahilfer Straße und Schmalzhofgasse

Weiters werden die folgenden, im 6. und 7. Bezirk gelegenen Straßenzüge zu Sackgassen:

  • Stiftgasse zwischen Lindengasse und Mariahilfer Straße (bei der Mariahilfer Straße endend)
  • Andreasgasse zwischen ONr. 6 (Garage Andreaspark) und Mariahilfer Straße (bei der Mariahilfer Straße endend)
  • Richtergasse zwischen Andlergasse und Neubaugasse (bei der Neubaugasse endend)

Die Zufahrten zu den Parkgaragen werden durch die jeweiligen Betreiberunternehmen im Umfeld der Mariahilfer Straße mit entsprechenden Hinweistafeln und Richtungsangaben gekennzeichnet.

Halte- und Parkverbote

Halte- und Parkverbote werden vor Ort entsprechend gekennzeichnet. Sämtliche Maßnahmen werden jeweils durch provisorische Verkehrszeichen und physische Sperren (Abschrankungen) gekennzeichnet. Der Beginn der Verkehrsbeschränkungen wird durch Zusatztafeln am Vortag angekündigt. Beamte der Landespolizeidirektion Wien werden ebenfalls vor Ort zur Überwachung der Maßnahmen im Einsatz sein.