Die Maskenpflicht in den Wiener Öffis ist ab sofort Geschichte. Mit 1. März laufen die Sonderregeln in Wien im Kampf gegen die Pandemie aus. Damit fällt neben der Maskenpflicht in den öffentlichen Verkehrsmitteln und Apotheken, auch die PCR-Testpflicht für Besucher in Krankenhäusern und Pflegeheimen. Wie der Wiener Bürgermeister Michael Ludwig via Kurznachrichtendienst Twitter mitteilte, bleibe er weiterhin mit Expertinnen und Experten in Kontakt, um auf die Corona-Entwicklungen zu reagieren.
Wiener Weg der Sicherheit
Die Stadt Wien schlug im Vergleich zu den Bundesländern einen konsequenteren Weg in der Pandemiebekämpfung ein. Mit dem Ende des „Wiener Wegs“ gleicht sich die Stadt an bundesweite Maßnahmen an. Bis zum 30. April ist weiterhin in ganz Österreich in Krankenhäusern, Pflegeheimen und bei Arztbesuchen das Tragen einer FFP2-Maske verpflichtend. Ab Juli soll die Meldepflicht einer Corona-Infektion fallen.
Damit einher gehen auch die Verkehrsbeschränkungen für Corona-Positive zu Ende. Wer aktuell ein positives Testergebnis hat, muss etwa in Öffis weiterhin für zehn Tage Maske tragen. Ein „Freitesten“ ist nach 5 Tagen möglich. Mit einem negativen PCR-Ergebnis bzw. einem Ct-Wert über 30 entfallen die Verkehrsbeschränkungen
Das gilt ab sofort in Wien
- Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln und Apotheken endet
- Maskenpflicht in Spitälern und Krankenhäusern bleibt bis 30. April bestehen
- PCR-Testpflicht für Besucher in Spitälern und Pflegeheimen entfällt
- Besuchsobergrenze von maximal 3 Personen pro Patient in Spital und Pflegeheim fällt
- Verkehsbeschränkungen für positiv Getestete: Betretungsverbot von Gesundheitseinrichtungen, Seniorenheimen, Kindergärten und Volksschulen
Mehr Informationen: coronavirus.wien.gv.at/neue-corona-regeln/