Seit wird der Erwerb einer ermäßigten Streckenmaut-Jahreskarte für Menschen mit Behinderungen einfacher möglich: Die Jahreskarte ist um 7 Euro – damit sogar günstiger als eine Einzelkarte für einen Streckenmautabschnitt – direkt bei Durchfahrt einer Mautspur zu erwerben. “Menschen mit Behinderungen, die Anspruch auf eine kostenlose digitale Autobahnvignette haben, bekommen auch die Mautjahreskarte zum ermäßigten Preis”, erläutert Barbara Reiter, ÖAMTC-Beraterin für Menschen mit Behinderung. “Die Abfrage, ob die nötigen Voraussetzungen erfüllt sind, erfolgt automatisiert im System der ASFINAG. Hierfür ist es also nicht notwendig, Unterlagen vorzuzeigen.”
Die angesprochenen Voraussetzungen erfüllen jene Menschen, die über die Zusatzeintragung ‘Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel’ in ihrem Behindertenpass verfügen. Das Kraftfahrzeug, für das die ermäßigte Mautjahreskarte Gültigkeit haben soll, muss zudem auf die betreffende Person zugelassen sein. “Mit der erweiterten und vereinfachten Ausgabe von Streckenmautjahreskarten wird eine mehrfach vom ÖAMTC geforderte Gesetzesänderung zugunsten von Menschen mit Mobilitätseinschränkungen nun auch umgesetzt”, freut sich die Expertin des Mobilitätsclubs. Wichtig: Die ermäßigte Mautjahreskarte gilt auf fast allen Streckenmautabschnitten der ASFINAG – ausgenommen ist nur die A11 Karawanken Autobahn. Außerdem kann exklusiv für die A13 Brenner Autobahn eine kostenlose Mautjahreskarte erworben werden.
Motorbezogene Versicherungssteuer – Befreiung jetzt auch für Zulassungsbesitzgemeinschaften möglich
In Hinblick auf die Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer hat sich die Rechtslage unterdessen wieder ein Stück weit verändert – zum Vorteil von Menschen mit Mobilitätseinschränkungen: “Entgegen der bisherigen Praxis ist seit kurzem auch bei Zulassungsbesitzgemeinschaften von Personen mit und ohne Behinderung eine Befreiung von dieser Steuer möglich. Voraussetzung ist, dass alle Zulassungsbesitzer:innen denselben Hauptwohnsitz haben”, erklärt Barbara Reiter vom ÖAMTC.
Im Falle eines befristeten Behindertenpasses wird mit Ablauf der Befristung nun automatisch ein neues Ansuchen auf Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer eingebracht. Wenn die Verlängerung des Passes – inklusive der Zusatzeintragung ‘Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel’ – innerhalb von zwei Jahren nach Ablauf der Befristung erfolgt, wird die Steuerbefreiung rückwirkend gültig. Auf diese Weise will man ungewollte Lücken in der Steuerbefreiung von Menschen mit Behinderung vermeiden. Achtung: Die digitale Autobahnvignette muss nach Ablauf eines befristeten Behindertenpasses zunächst entgeltlich erworben werden – die angefallenen Kosten können jedoch nach erfolgter Passverlängerung (mit nötiger Zusatzeintragung) rückerstattet werden.
Weiterführende Informationen rund um das Thema Behinderung und Mobilität findet man auch in der ÖAMTC-Broschüre “Wege zur persönlichen Mobilität”, die an vielen ÖAMTC Stützpunkten kostenlos erhältlich ist.
Bei sämtlichen Fragen zum Thema steht die ÖAMTC-Beratung für Mitglieder mit Behinderungen jederzeit per E-Mail an behindertenberatung@oeamtc.at und persönlich am Telefon unter 01 711 99 212 83 zur Verfügung.
Infos und Kontakt: www.oeamtc.at/thema/behinderung-mobilitaet