Der Morgen ist hektisch: Man ist zu spät dran, hat einen Termin, und sowohl Erwachsene als auch Kinder sind abgelenkt. Öffentliche Verkehrsmittel fahren vorbei, Autos und Fahrräder sorgen für Chaos.
Das muss jedoch nicht so bleiben. Es gibt Möglichkeiten, um dem Morgen etwas Chaos zu entnehmen:
Keine Durchfahrt für KFZ
Seit der 33. StVO-Novelle haben Behörden die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen den KFZ-Betrieb einzuschränken. Nur Anrainer, Verkehrsmittel des öffentlichen Dienstes (wie Müllabfuhr) und Rettungsdienste dürfen zu- und abfahren. Durchfahrten sind generell nur für Fahrradfahrer gestattet. Diese Einschränkung gilt normalerweise nur während der Unterrichtszeiten, kann jedoch in Sonderfällen Ausnahmen zulassen.
Vorsicht Eltern
Viele Eltern bringen ihre Kinder auf dem Weg zur Arbeit noch mit dem Auto zur Schule. Sie sind damit nicht allein. Dennoch gibt es viel zu beachten, was Eltern manchmal vergessen. Auch „Elterntaxis“ müssen sich an Halte- und Parkverbote halten, um ausreichende Sichtverhältnisse zu gewährleisten, insbesondere an Kreuzungen. Das Halten in der zweiten Spur oder das Fahren auf dem Gehsteig sind verboten. Ebenso ist es untersagt, an Fahrzeugen vorbeizufahren, die vor dem Schutzweg angehalten sind.
Matthias Nagler sieht die Eltern besonders in der Pflicht: „Sie haben einerseits eine Vorbildrolle, da sich Kinder das Verhalten unmittelbar von ihnen abschauen. Andererseits stellen sie mit ihrem Fehlverhalten eine Gefahr für andere Kinder dar. Jede/r sollte sich fragen, ob man die eigene Verhaltensweise auch bei anderen Eltern tolerieren würde, wenn es um die Sicherheit des eigenen Kindes am Schulweg geht.“
Behörden und Gemeinden können helfen
Gemeinden können ebenfalls zur Entspannung der Situation beitragen. Matthias Nagler betont:„Zur Vermeidung von Unfällen und Verkehrschaos plädiert der Club daher für die Errichtung geeigneter Haltezonen im direkten Schulumfeld, um ein legales und vor allem sicheres Ein- und Aussteigen zu ermöglichen.“
Seit Juli 2024 können Behörden im Schulumfeld unter erleichterten Bedingungen Geschwindigkeitsbeschränkungen erlassen. Der Mobilitätsclub steht den Gemeinden bei rechtlichen Fragen zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie unter: www.oeamtc.at/stvo_novelle.