Seit 12. Februar: 3G bei Friseuren & Co

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Die Omikron-Welle sorgt für noch nie dagewesene Zahlen. Dennoch lockert der Bund die österreichweiten Maßnahmen im Kampf gegen die Pandemie schrittweise. Begründet wurde dies aufgrund der stabilen Lage in den Spitälern.

3G bei Dienstleistern

(C) Unsplash: Ab Samstag ist ein Friseurbesuch mit 3G erlaubt.

Seit Samstag den 12. Februar ist österreichweit der Zutritt zu den sogenannten „körpernahen Dienstleistern“ – sprich Friseure oder Massagestudios – unter Einhaltung der 3G-Regel erlaubt. Das bedeutet, dass nicht nur genesene und geimpfte Personen, sondern auch getestete Zutritt zu den körpernahen Dienstleistern hat. Mit Samstag den 12. Februar ist auch dem ungeimpften Teil der Bevölkerung das Einkaufen im nicht lebensnotwendigen Handel erlaubt.

Stufenweise Öffnung

Die Maßnahmen werden schrittweise zurückgenommen. Mit 5. Februar dürfen so zum Beispiel die Gastronomen ihre Lokale wieder bis Mitternacht offen halten.

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Während der Bund in der Gastro auf die 3G-Regel, bleibt die Stadt bei der 2G-Regel. In Wien ist somit weiterhin ein Zutritt in die Restaurants, Lokale und Wirtshäuse nur mit gültigem Impf- beziehungsweise Genesungszertifikat möglich.

Öffnungsgipfel

Die Regierung trifft am Mittwoch, 16. Februar, mit den Landeshauptleuten und GECKO-Kommision (gesamtstaatlichen COVID-Krisenkoordination) zusammen um über weitere Lockerungen zu beraten. Hier soll etwa über den Wegfall der Sperrstunde diskutiert werden. Der Gipfel findet um 10 Uhr statt, im Anschluss ist eine Pressekonferenz geplant.