Grundpreis: AK sieht Mängel bei Auszeichnung

(C) Pixabay
(C) Pixabay

Gerade jetzt ist ein Preisvergleich für viele Menschen wichtig, denn die Preissteigerung trifft fast alle Bereiche. Wie ein Vergleich bei zehn Geschäften in Wien der Arbeiterkammer zeigt, hapert es aber bei vielen Super- und Drogeriemärkten bei der Auszeichnung des Grundpreises. Das Fazit der AK: Oftmals sind die Grundpreise kaum lesbar, sind uneinheitlich oder fehlen gar.

Gesetzliche Lage

Der Grundpreis ist jener Preis, den ein Produkt pro Maßeinheit – also Kilo, Liter, Meter oder Stück – kostet. Die gesetzliche Lage ist dazu unscharf, wie AK Konsumentenschützerin Gabriele Zgubic ausführt: „Leider ist das Preisauszeichnungsgesetz schwammig – es fehlen klare gesetzliche Regeln für die Schriftgröße des Grundpreises. Es sind oft auch bei einem Produkt mehrere Varianten der Grundpreisauszeichnung möglich, etwa Liter oder 100 Milliliter.“

Die Arbeiterkammer fordert daher eine gesetzliche Vereinheitlichung: Die Mindestschriftgröße soll vier Milimeter betragen, pro Produktgruppe nur eine Maßeinheit bei der Grundpreisauszeichnung erlaubt sein und eine Ausweitung der Grundpreisauszeichnung auf mehr Produkte, zum Beispiel Küchenrollen, Taschentücher, WC-Papier, Wattepads, Wattestäbchen, Tampons, Binden, alkoholfreies Bier.

Verbesserung

Im Rahmen des Tests prüfte im November 2022 die Arbeiterkammer zehn Wiener Drogerie-, Supermärkten und Diskontern (Bipa, DM, Müller, Hofer, Lidl, Penny, Billa, Billa Plus, Spar und Interspar). Dabei wurden 30 Gruppen von Drogeriewaren (etwa Shampoos, Zahncremen usw.) und 30 Gruppen von Lebensmitteln bzw. Getränken (etwa Mehl, Käse, Bier usw.) überprüft. Die AK hat die Handelsketten um eine schriftliche Stellungnahme ersucht – alle haben in unterschiedlichem Ausmaß Verbesserungen zugesagt.