Ausg’steckt is: Nachdem in den Corona-Jahren erweiterte Öffnungszeiten für die Buschenschanken galten, hat die Stadt Wien gemeinsam mit der Landwirtschaftskammer Wien eine neue Regelung ausgearbeitet.
Ab sofort dürfen die Buschenschanken im Wein- und Obstgarten an vier flexibel wählbaren Tagen pro Woche aufsperren. Auch an Feiertagen darf zusätzlich bewirtet werden. „Der Wiener Wein, die Heurigen und die Buschenschanken gehören zum Lebensgefühl unserer Stadt. Das soll auch weiterhin so bleiben“, erklären dazu Bürgermeister Michael Ludwig und Stadtrat Jürgen Czernohorszky.
Familiäre Atmosphäre
Waren vormals die Buschenschanken nur zwischen April bis Oktober, jeweils Freitag bis Sonntag geöffnet, dürfen die Betriebe nun insgesamt 10 Monate pro Jahr offen haben. Nur in den Monaten Dezember und Jänner müssen sie geschlossen bleiben. „Da die Wienerinnen und Wiener das erweiterte Angebot in den letzten Jahren gut angenommen haben, ist es nur folgerichtig, dass wir erweiterte Öffnungszeiten auch künftig ermöglichen“, so Ludwig und Czernohorszky. Die Ausnahmeregelung wird im April im Wiener Landtag rückwirkend beschlossen und gilt rückwirkend ab 1. April.
Im Unterschied zum Stamm-Heurigen dürfen Buschenschanken im Weingarten ihren Gästen nur kalte Mahlzeiten sowie saisonal begrenzt Getränke aus dem eigenen Betrieb anbieten. Dazu zählen Wein und Obstwein, Trauben- und Obstmost, Trauben- und Obstsaft aus betriebseigener Ernte sowie selbst gebrannte alkoholische Getränke. „Ab sofort dürfen Heurigenbesucherinnen und -besucher, die die besondere, familiäre Buschenschank-Atmosphäre erleben wollen, 10 Monate im Jahr im Weingarten bei einem eleganten Glas Wiener Wein und ausgewählten Heurigenschmankerln den Weitblick über die Stadt Wien genießen“, freut sich Norbert Walter, Präsident des Landwirtschaftsverbandes Wien.
Aktuelle Austeckzeiten finden Sie unter: www.stadtlandwirtschaft.wien oder www.wienerwein.at