Corona Regeln Wien: Stadt strikter als Bund

(C) Pixabay: Die Stadt konkretisiert die Corona Regeln für Wien.

Update 12. November, 19:40: Aufgrund der steigenden Infektionsdynamik wird die Stadt Wien die Maßnahmen nochmals verschärfen. Alle Infos dazu unter: Wien verschärft Maßnahmen erneut.

Seit 8. November gilt in ganz Österreich die 2G-Regel. Damit haben nur noch geimpfte oder genesene Personen Zugang zu Gastronomie, Friseuren und Veranstaltungen mit mehr als 26 Personen. Damit reagiert die Politik auf die weiter rasant steigenden Infektionszahlen und die hohe Auslastung der Intensivbetten. Bürgermeister Michael Ludwig konkretisierte jetzt die Corona Regeln für Wien und geht damit den „Wiener Weg der Sicherheit“ weiter.

Agieren nicht reagieren

Seit 12. November ist die Wiener Landesverordnung für begleitende Maßnahmen zur Covid-Bekämpfung in Kraft. Die bundesweit gültige 2G-Regel wird in Wien nochmals konkretisiert. „Wir werden jetzt nicht lockerlassen und werden alles unternehmen, um das Infektionsgeschehen einzudämmen. Wir wollen alle Bereiche des gesellschaftlichen Lebens offenhalten, auch wenn es mit strengeren Regeln und Aufwand verbunden ist“, betont der Wiener Bürgermeister Michael Ludwig und verwies auf die rasant steigenden Zahlen.

(C) PID/Jobst: „Wir werden jetzt nicht lockerlassen“ so Bürgermeister Michael Ludwig zu den neuen Corona Regeln in Wien

Oberste Priorität habe die Gesundheit der Menschen. Wenn nötig, so der Wiener Landeshauptmann, werde Wien noch konsequentere Maßnahmen umsetzen.

Zudem forderte Ludwig, dass seitens der Bundesregierung schnelle und konsequente Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens gesetzt werden. „Es ist Zeit zu handeln, nicht weiterhin zuzuwarten. Wir müssen agieren und dürfen nicht reagieren“, so Ludwig.

Corona Regeln Wien

So bringt die Verordnung auch Neuerungen für Gastronomistände: Punschstände und Würstelstände werden der Gastro gleichgestellt. Damit ist auch hier bei Konsum vor Ort ein 2G-nachweis notwendig. Dank einer Übergangsfrist bis 6. Dezember sind Erstgeimpfte mit einem gültigen PCR-Test einem 2G-Nachweis gleichgestellt.

Ausgenommen davon sind in Wien mit der neuen Verordnung die Nachtgastronomie sowie Großveranstaltungen. Nur vollständig Immunisierte und Genesene haben Zutritt. Das Wiener Gesundheitspersonal in Krankenanstalten und Pflegeeinrichtungen muss ab sofort zweimal pro Woche einen PCR-Test durchführen.

2,5G für 12-15 Jährige

(C) Reither Mirjam: Mit der neuen Verordnung werden Punschstände und Würstelstände der Gastro gleichgestellt.

Vor allem bei den 12- bis 15-jährigen Kindern bzw. Jugendlichen wird mit Inkrafttreten der Verordnung ein 2,5G-Nachweis notwendig sein, wenn diese öffentlichen Freizeiteinrichtungen, Frisöre oder Gastronomiebetriebe aufsuchen wollen. Damit ist diese Regelung strenger als im Rest Österreichs, da die nichtgeimpften bzw. nichtgenesenen 12- bis 15-jährigen einen gültigen PCR-Test vorlegen müssen, der nicht älter als 48 Stunden ist. Für diese schulpflichtige Altersgruppe ist auch das PCR-Pickerl aus dem Ninja-Pass gültig. Wollen 12- bis 15-Jährige eine Großveranstaltung über 500 Personen besuchen, dann gilt auch für sie ausschließlich ein 2G-Nachweis.

Für Kinder unter 12 Jahren ändert sich nichts. Die Testpflicht für Kinder ab sechs Jahren bleibt bestehen, Sechs- bis Elfjährige können ihren vollständig beklebten Ninja-Pass wie gewohnt die ganze Woche nutzen. Bei Sechs. bis Elfjährigen gilt also 3G (Antigentest 48 Stunden, PCR-Test 72 Stunden).