Das sind die Corona-Regeln im März

(C) Unsplash: Wien bleibt bei strengeren Corona-Regeln.
(C) Unsplash: Wien bleibt bei strengeren Corona-Regeln.

Die Corona-Zahlen sind auf hohen Niveau, dennoch fallen bundesweit fast alle Corona-Regeln zur Eindämmung des gefährlichen Virus. Neben der Sperrstunde und der 3G-Pflicht in Gastro und am Arbeitsplatz, fällt auch die Maskenpflicht. Die FFP2-Maske ist bundesweit nur noch in „Betriebsstätten vorgesehen, die unausweichlich auch von vulnerablen Personengruppen besucht werden müssen“ – etwa in Apotheken, Banken oder Supermärkten. Auch ist die Sperrstunde in der Gastronomie Geschichte, womit Clubs und Nachtgastro wieder öffnen dürfen.

Die Stadt Wien setzt weiterhin auf einen behutsameren Weg im Umgang mit dem Virus. „Das derzeitige Infektionsgeschehen pendelt sich auf einem hohen Niveau ein. Von daher setzen wir den Wiener Weg – den konsequenten Weg zum Schutz der Gesundheit der Wienerinnen und Wiener – fort und heben im Gegensatz zum Bund nicht alle Massnahmen auf,“ erklärte der Wiener Bürgermeister Michael Ludwig. Die neue Verordnung ist in Wien voraussichtlich bis 31. März gültig.

Corona-Regeln ab 5 März in Wien

Gültigkeitsdauer von Tests

Die bisher bekannten Gültigkeiten für COVID-Tests bleiben in Wien aufrecht. Ein PCR-Test gilt in Wien auch weiterhin 48 Stunden ab Probeentnahme. Antigen-Schnelltests, die von befugten Stellen abgenommen werden, gelten ebenfalls weiterhin 24 Stunden ab Probeabnahme. Wie auch in den Monaten zuvor, werden sogenannte „Wohnzimmertests“ (selbst durchgeführte Antigen-Tests) in Wien nicht akzeptiert.

2G in Gastronomie

Für den Besuch eines Gastronomiebetriebs gilt weiterhin die 2G-Regel. 2G bedeutet, dass entweder ein aufrechtes Genesungs- oder ein aufrechtes Impfzertifikat vorgewiesen werden muss. Die FFP2-Maskenpflicht entfällt sowohl für Personal als auch für Kunden.

Nachtgastro

Die aktuelle Sperrstundenregelung entfällt. Somit kann die Nachtgastronomie ihren Betrieb wieder aufnehmen. Für den Besuch eines Nachtgastronomiebetriebs gilt die 2G-Regel. Eine FFP2-Maskenpflicht gibt es weder für Personal noch für Kunden.

Hotellerie

Hier gelten auch in Wien die Corona-Regeln der Bundesverordnung. Das bedeutet, dass Gäste keinen G-Nachweis erbringen müssen. Für Gastrobereiche in Hotelleriebetrieben gelten in Wien die Regeln für den Besuch in der Gastronomie analog.

Zusammenkünfte/Veranstaltungen/Kultureinrichtungen

Die Regeln des Bundes für Outdoor-Veranstaltungen werden übernommen. Für Indoor-Veranstaltungen gilt in Wien weiterhin eine FFP2-Maskenpflicht für Kunden, ein zusätzlicher G-Nachweis ist für Kunden nicht erforderlich.

Sport

Die Corona-Regeln des Bundes für die Sportausübung werden outdoor übernommen. Für die Indoor-Sportausübung gilt in Wien weiterhin die 2G-Regel. 2G bedeutet, dass entweder ein aufrechtes Genesungs- oder ein aufrechtes Impfzertifikat vorgewiesen werden muss. Eine FFP2-Maskenpflicht gibt es nicht.

Handel – FPP2 bleibt

Im lebensnotwendigen Handel gilt für KundInnen weiterhin eine FFP2-Maskenpflicht und für Personal dort, wo es zu einem direkten Kundenkontakt kommt. Im nicht-lebensnotwendigen Handel gilt für KundInnen weiterhin eine FFP2-Maskenpflicht, für Personal – entsprechend der Regelung des Bundes – nicht.

Körpernahe Dienstleistungen

Bei körpernahen Dienstleistungen (Friseure etc.) gilt für Kunden weiterhin eine FFP2-Maskenpflicht, für Personal nicht.

Öffentliche Verkehrsmittel

Wie in allen öffentlichen Verkehrsmitteln in Österreich, gilt auch in Wien weiterhin eine FFP2-Maskenpflicht.

Bettenführende Krankenanstalten sowie Alten- und Pflegewohnhäuser

Für Besucher in bettenführenden Krankenanstalten gilt in Wien künftig 2,5G. 2,5G bedeutet entweder ein aufrechtes Genesungszertifikat, ein aufrechtes Impfzertifikat oder einen negativen PCR-Befund, der nicht älter als 48 Stunden ist. Die quantitative Beschränkung der Patienen-Besuche entfällt. Über die gesamte Dauer des Besuches ist eine FFP2-Maske zu tragen.

Für das Personal in bettenführenden Krankenanstalten gilt künftig 2,5G. 2,5G bedeutet entweder ein aufrechtes Genesungszertifikat, ein aufrechtes Impfzertifikat oder einen negativen PCR-Befund, der nicht älter als 48 Stunden ist. Über die gesamte Dauer des Dienstes ist eine FFP2-Maske zu tragen. Das Personal hat zwei Mal die Woche verpflichtend an einem PCR-Screening teilzunehmen.

Kindergärten

In diesem Bereich übernimmt Wien die Regelungen des Bundes, jedoch gilt für Eltern und andere externe Besucher über die gesamte Dauer des Besuchs eine FFP2-Maskenpflicht.

3G für Kinder ab 6 Jahren

Dort, wo eine G-Regel für den Zutritt Voraussetzung ist (zB Gastronomie oder Indoor-Sportstätten), gilt für Kinder im Alter von 6 bis 11 Jahren die 3G-Regel. 3G bedeutet entweder ein aufrechtes Genesungszertifikat, ein aufrechtes Impfzertifikat oder ein gültiges negatives Testzertifikat (Negativer PCR-Test, nicht älter als 48 Stunden. Negativer Antigen-Schnelltest einer befugten Stelle, nicht älter als 24 Stunden. Selbst durchgeführte Antigen-Tests sind nicht gültig.) Ein vollständig ausgefüllter Ninja-Pass gilt automatisch bis zum Ende der jeweiligen Kalenderwoche.

Jugendliche ab 12 Jahren

Dort, wo eine G-Regel für den Zutritt Voraussetzung ist (zB Gastronomie oder Indoor-Sportstätten), gilt für Kinder im Alter von 12 Jahren bis zum Ende der Schulpflicht die 2,5G-Regel. 2,5G bedeutet entweder ein aufrechtes Genesungszertifikat, ein aufrechtes Impfzertifikat oder einen negativen PCR-Befund, der nicht älter als 48 Stunden ist. Ein vollständig ausgefüllter Ninja-Pass gilt NICHT automatisch bis zum Ende der jeweiligen Kalenderwoche, sondern nur jeder PCR-Einzeltest für jeweils 48 Stunden.

3G am Arbeitsplatz

Der Bund hat 3G am Arbeitsplatz aufgehoben. Das gilt ebenso für Wien.