Drohnen: Wie und wann dürfen sie fliegen?

Nicht überall sind Drohnen gerne gesehen © Unsplash/Josh Sorenson

Das Fliegen mit einer Drohne in der Stadt ist nicht hemmungslos möglich. Hier gilt es ganz bestimmte Regeln zu beachten. Das Wiener Bezirksblatt weiß die Regeln.

Für das Fliegen mit einer Drohne im Stadtgebiet ist eine Genehmigung der Flugsicherheitsbehörde “Austro Control” erforderlich. Zudem muss jede Drohne versichert und bei der “Austro Control” registriert sein. Für Drohnen über 250 Gramm wird ein gültiger “Drohnen-Führerschein” benötigt.

Flugverbot über 30 Meter Höhe

Für das ganze Stadtgebiet gilt ein generelles Flugverbot über 30 Meter Höhe, da es sich um ein “Flugbeschränkungsgebiet” handelt. Die genauen Grenzen des Gebiets sind der aktuellen Luftfahrkarte (Austro Control, ÖAMTC) zu entnehmen. Ein komplettes Flugverbot (auch unter 30 Meter) herrscht im Umkreis von 2,5 Kilometer um jeden Hubschrauberlandeplatz, also auch bei Krankenhäusern.

Hohe Verwaltungsstrafen

Das Zuwiderhandeln kann übrigens sehr teuer werden. Für jede nicht eingehaltene gesetzliche Vorschrift (wie oben beschrieben) droht eine Verwaltungsstrafe von bis zu 22.000 Euro.

Mehr Infos: Austro Control und ÖAMTC.

Hans Steiner
Chefredakteur