Die mittlerweile nahezu unendliche Geschichte rund um den Aus- und Umbau der Verbindungsbahn ist um ein weiteres Kapitel reicher. Wie heute bekannt wurde hat das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) entschieden, dass das Vorhaben „Attraktivierung Verbindungsbahn“ unter Auflagen gebaut werden darf. Aus der Begründung: Bereits während des Verfahrens hat die Projektwerberin Änderungen am Projekt vorgenommen und zusätzliche Maßnahmen vorgesehen. Ausgehend von den gerichtlich eingeholten Gutachten schreibt das Gericht in seiner schriftlichen Entscheidung nun weitere Auflagen vor. Die Beschwerden gegen das Vorhaben wurden im Ergebnis abgewiesen. Die ordentliche Revision wurde zugelassen.
Von Seiten der ÖBB wird verkündet: “Aus heutiger Sicht können die Arbeiten 2026 beginnen. Erste vorbereitende Maßnahmen für die Baufeldfreimachung starten schon im Februar.”
Stimmen aus dem 13. Bezirk
Zu der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts hat das Wiener Bezirksblatt Stimmen aus dem 13. Bezirk eingeholt:
Johanna Zinkl, Bezirksvorsteherin (ÖVP)

Johanna Zinkl steht dem 13. Bezirk vor © BV 13
„Die Entscheidung des Gerichts, das Projekt Verbindungsbahn zu genehmigen, liegt seit gestern in einem 528-Seiten-Urteil vor. Es wurde seitens der stark engagierten Bürgerinitiativen angekündigt, ordentliche Revision einzulegen. Diese könnte eine aufschiebende Wirkung für die Projektumsetzung erreichen. Erkämpft werden konnten bisher rechtsverbindliche Auflagen für den Schutz der Anrainer und Anrainerinnen und des Hietzinger Naturraums. Diese sind ein großer Erfolg für Natur und Lebensqualität in Hietzing. Es ist bedauerlich, dass trotz der vielen Einsprüche seitens des Bezirks und der Bürgerinitiativen die Hochlage und die Sperre zweier Bahnübergänge nach wie vor im Raum stehen. Ziel ist und war es immer, die Durchwegung aller VerkehrsteilnehmerInnen für Lainz und Speising zu erhalten und eine für Hietzinger und Hietzingerinnen akzeptable Projektvariante zu erwirken, um die hohe Lebensqualität für die Zukunft zu sichern.“
Marcel Höckner, Bezirksvorsteherin-Stellvertreter Hietzing (SPÖ):

SPÖ Bezirksvize Marcel Höckner sieht “ein starkes Signal für die Öffis in Hietzing” © SPÖ Hietzing
“Das Urteil ist ein starkes Signal für die Öffis in Hietzing. Die zwei neuen Stationen bei der Hietzinger Hauptstraße und Stranzenbergbrücke inkl. dem Neubau der Station Speising sind eine große Chance für die Hietzingerinnen und Hietzinger auch Strecken innerhalb des Bezirkes öffentlich zurücklegen zu können. Außerdem bietet die S80 als wichtige West-Ost-Verbindung eine Anbindung an alle 5 U-Bahnlinien, den Bahnhof Meidling und den Hauptbahnhof. Die kommenden Haltestellen bieten aber auch die Möglichkeit für neue Geschäfte und mehr Nahversorgung im Grätzl. Dazu kommen der bahnbegleitende Rad- u. Fußweg, zusätzliche Radabstellplätze, Bike-and-Ride-Anlagen direkt bei den Stationen, der für alle Fahrgäste sehr wichtige 15-Minuten-Takt und Lärmschutz entlang der Trasse.“
Michael Gorlitzer, Gemeinderat und Landtagsabgeordneter:

Michael Gorlitzer spricht von einer “vergebenen Jahrhundertchance” © privat
„Mit der Genehmigung der Hochlage der Verbindungsbahn wird eine Jahrhundertchance für eine zukunftsorientierte und nachhaltige Streckenführung vergeben. Hietzing wird damit geteilt, durch fehlende Querungsmöglichkeiten werden einige Bezirksteile damit nur mehr schwer erreichbar sein. Eine moderne Stadtentwicklung sieht anders aus- sie baut nicht auf Pläne, die mehr als 20 Jahre alt sind! Eine Tieflage wurde nie ordentlich überprüft!“, so der Hietzinger Gemeinderat Dr. Michael Gorlitzer.
Stephan Messner, Rechtsanwalt und Bürgerinitiative „Keine Teilung Hietzings durch Verbindungsbahn Neu“:

Stephan Messner engagiert sich seit Jahren gegen die geplante Hochlage © Berger
“Erhebliche Rechtsfragen von wesentlicher Bedeutung, also die eigentlich noch nicht vorher von den Höchstgerichten entschieden wurden, wurden vom Bundesverwaltungsgericht zu Gunsten der ÖBB entscheiden.”
Weitere Stellungnahmen werden laufend ergänzt!
Von Seiten der Bürgerinitiativen wurde bereits eine Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof und eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof angekündigt.