Die Wiener Wohnungssicherung Plus ist eine neue Unterstützungsleistung der Stadt, die sich direkt an Mieter richtet, die vom Verlust der Wohnung bedroht sind.
Ein vorübergehender Delogierungsstopp sowie der Ausbau der Wohnungssicherung konnten während der Covid-Krise viele Mieter vor dem Verlust ihrer Wohnung bewahren. Nichtsdestotrotz führt die Teuerung dazu, dass die Menschen immer weniger Geld zur Verfügung haben. Das neue Wohnungssicherungs-Projekt wird ab August/September 2023 umgesetzt und kann von allen Angehörigen der Zielgruppe angesucht werden, ganz unabhängig davon, ob sie im Gemeindebau, in einem geförderten oder privaten Wohnbau leben.
Wer Anspruch auf die Wohnungssicherung hat
Die Wohnungssicherung Plus gewährleistet rasche Hilfeleistung bei Mietrückständen. Diese Maßnahme richtet sich insbesondere an Personen ab dem 18. Lebensjahr, die seit mindestens 6 Monaten durchgehend ihren Lebensmittelpunkt in Wien haben und ihren Lebensunterhalt hier bestreiten und entweder Anspruch auf Leistungen der Mindestsicherung, der Wohnbeihilfe, der Ausgleichs- oder Ergänzungszulage oder der Arbeitslosenversicherung haben. Darüber hinaus umfasst die Wiener Wohnungssicherung Plus Personen, die von der GIS-Gebührenpflicht befreit sind, einen Anspruch auf Krankengeld, Rehabilitationsgeld, Wiedereingliederungsgeld oder Übergangsgeld haben. Die genaue Förderrichtlinie wird derzeit noch finalisiert und kann dementsprechend noch weitere Gruppen umfassen.
Übernahme von 70 Prozent der Mietschulden
Wer einen Mietrückstand von mehr als 400 Euro hat und zu einer der Zielgruppen gehört, kann unbürokratisch ein Ansuchen auf Rückstandsübernahme stellen. Personen, die nicht zur Zielgruppe der Wiener Wohnungssicherung Plus zählen, können Mittel aus dem Wohnschirm des Bundes beantragen. Wenn das Ansuchen positiv erledigt ist, werden 70 Prozent der Mietrückstände übernommen. Für die restlichen 30 Prozent wird eine Ratenzahlung vereinbart. Die Höhe der Unterstützung ist dabei nach oben hin nicht gedeckelt. Bei besonders schweren Härtefällen ist im Einzelfall auch eine vollständige Mietrückstandsübernahme möglich. Darüber hinaus gibt es im Bedarfsfall auch Unterstützung durch Sozialarbeit.
Ansuchen erfolgt online und unbürokratisch
Das Ansuchen wird über ein Online-Ansuchen erfolgen. Eine persönliche Vorsprache ist nur bei bereits erfolgter „gerichtlicher Einbringung“ (Gerichtliche Aufkündigung, Räumungsklage und Antrag auf zwangsweise Räumung) im Privatwohnungsbereich erforderlich. In diesen Fällen helfen Sozialarbeiter bei den Verhandlungen mit den Vermietern, um zum Beispiel eine Absetzung der Delogierung zu erreichen. Im kommunalen Wohnbau werden Ratenvereinbarungen automatisch nach einer Übernahme eines Rückstandes durch Wiener Wohnen ausgeschickt. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Sozialarbeit der Magistratsabteilung 40 beziehungsweise die Fachstelle für Wohnungssicherung für Beratung und Unterstützung in Anspruch genommen werden. Die Förderung wird direkt an den Vermieter oder die Hausverwaltung ausbezahlt. Die Betroffenen erhalten keinen Gutschein und kein Geld. Wenn Betroffene beim Ausfüllen des Ansuchens Hilfe benötigen oder noch Fragen haben, können sie sich an das Servicetelefon +43 1 4000-8040 wenden.
20 Millionen Euro stehen zur Verfügung
Im kommunalen Wohnbau wird mit rund 12,3 Millionen Euro (etwa 7.900 Fälle) an Rückstandsübernahmen und im privaten Wohnbau von rund 7,7 Millionen Euro (etwa 2.800 Fälle) gerechnet. Diese Zahlen beziehen sich auf einen Förderzeitraum von sechs Monaten. Das ergibt eine erste Kostenschätzung von rund 20 Millionen Euro.
Re-Integration teurer als Kostenübernahme
„Mit der Wiener Wohnungssicherung Plus bewahren wir Mieter, die weniger Geld haben, direkt vor dem Wohnungsverlust. Ein Gang in die Obdachlosigkeit wäre für sie nicht nur eine psychische Belastung – es würde auch für die Stadt viel mehr Kosten verursachen, die Auswirkungen dieser neu entstandenen Obdachlosigkeit zu bekämpfen“, so Sozialstadtrat Peter Hacker. „Die Förderung spart Kosten, denn die Re-Integration in den Wohnungsmarkt nach einer Delogierung ist in der Regel deutlich teurer als ein bestehendes Wohnverhältnis aufrecht zu erhalten“, bekräftigt auch Agnes Berlakovich, Leiterin der Magistratsabteilung 40.