Das Fahrverbot für Radfahrer in der Wiener Lobau ist zwar nicht neu, sorgt aktuell aber für Aufregung unter Besucher und Fahrradpendelnden aus der Donaustadt und Niederösterreich. Im Augenblick herrschen unklare Bestimmungen und Strafdrohungen für Verwirrung.
Während das Befahren der Wege in der Lobau mit dem Drahtesel jahrzehntelang zumindest toleriert wurde, kommt es nun zu verstärkten Kontrollen und Strafdrohungen. Aufgrund forstrechtlicher Bestimmungen gilt im gesamten Nationalpark ein allgemeines Fahr- und Mitnahmeverbot für Fahrräder, außer auf speziell gekennzeichneten Wegen. Doch genau hier wird es kompliziert: “Einerseits hat die zuständige Behörde zwar Verbotsschilder in verschiedenen Ausführungen selektiv aufgestellt, andererseits aber auf erlaubten Routen lediglich Wegweiser mit kleinem Radsymbol oder gar keine Schilder angebracht. Zudem widerspricht die offizielle Karte mit Rad- und Wanderrouten teilweise der tatsächlichen Beschilderung”, stellt ÖAMTC-Verkehrsexperte Matthias Nagler fest. So ist etwa in der Lobaustraße ein Geh- und Radweg gemäß StVO ausgeschildert, während dieser Weg in der Karte hingegen nicht als zulässige Radroute gekennzeichnet ist.
Regeln müssen verständlich sein
Kritik übt der Experte des Mobilitätsclubs vor allem an der Vorgehensweise: “Klarerweise braucht es in einem Nationalpark Regeln, um Fauna und Flora nicht zu stören und Beeinträchtigungen durch den Menschen zu minimieren. Doch anstatt diese klar und verständlich zu kommunizieren, behilft sich der Magistrat mit einer unglücklichen Mischung aus verschiedenartigen Schildern und unvollständigen Landkarten, was am Ende zu zahlreichen Missverständnissen führt. Wer hier nachvollziehbarerweise den Überblick verliert, riskiert allerdings eine Strafe in Höhe von mehreren Hundert Euro.”
Das aktuelle Wegekonzept führt darüberhinaus zu verkehrspolitisch fragwürdigen Konstellationen: So können z. B. Einwohner vom an den Nationalpark angrenzenden Mühlleiten in Niederösterreich die Donauradroute nur auf einem Umweg über Groß-Enzersdorf erreichen. Besonders für Fahrradpendler ist dies sehr ärgerlich. Der Mobilitätsclub fordert daher die Überarbeitung des bestehenden Wegekonzeptes, aber auch eine korrekte und einheitliche Beschilderung: “Die hier anzuwendende “Forstliche Kennzeichnungsverordnung” sieht ein spezielles gelbes Schild für die Kennzeichnung von Radrouten vor. Es wäre wünschenswert, dass die Stadt Wien die geltenden Vorschriften vollständig und korrekt anwendet, bevor Besucher und Pendelnde gestraft werden”, so Nagler abschließend.