OGH bestätigt: 3.300 Mieter erhalten Geld zurück

(C) Pexels: Der OGH gab der AK recht - rund 3.300 Mieter erhalten Geld zurück.

Über 3.300 Mieterinnen und Mieter erhalten in Wien, Graz und Linz durchschnittlich 760 Euro zurück. Die Arbeiterkammer Wien klagte mit Erfolg sechs unrechtmäßige Vertragsklauseln zu Betriebskosten in den Mietverträgen der Erste Immobiliengesellschaft m.b.H. mit Erfolg. Betroffene Mieter erhalten daher wegen falscher Abrechnung der Betriebskosten insgesamt 2,5 Millionen Euro zurück.

Nachzahlung

Ein aufmerksamer Mieter war über die Aufforderung der Nachzahlung von „Betriebskosten“ dermaßen erstaunt, dass er seinen Mietvertrag bei der Arbeiterkammer überprüfen ließ. Bei der Prüfung des Mietvertrags der Erste immobilen Kapitalanlage GmbH befand AK die „Betriebskosten“-Klauseln und eine Reihe anderer Bestimmungen für rechtswidrig. Eine Abmahnung des Unternehmens brachte nur teilweise den gewünschten Erfolg, die AK führe einen Prozess gegen das Unternehmen.

Klausel unzulässig

Auch der Oberste Gerichtshof (OGH) bestätigte: Die in den Verträgen enthaltenen Klauseln der Erste Immobilien Kapitalanlage GmbH sind unzulässig. Das Unternehmen darf bestimmte Vertragsbestimmungen nicht mehr verwenden und sich darauf auch nicht berufen.

Betroffen sind rund 3.300 Mieter, wenn sie den Mietvertrag mit der Erste Immobilien Kapitalanlagegesellschaft oder einer ihrer Projektgesellschaften vor Dezember 2021 abgeschlossen haben. Die unzulässigen Klauseln wurden bei 48 Wohnhausanlagen verwendet, die meisten davon in Wien und Graz.

Rückzahlung an Mieter

Nach dem Urteil reagiert die Erste Immobilien Kapitalanlage GmbH schnell und unkompliziert: Die Mieter und Mieterinnen der betroffenen Wohnungen bekommen insgesamt rund 2,5 Millionen Euro zurück. Im Durchschnitt sind das 760 Euro pro Haushalt. Künftig wird bei diesen Wohnungen der Betriebskostenkatalog im Sinne der Gerichtsentscheidungen angepasst. Das Geld erstattet die Ersten in Form einer Gutschrift. Die Beträge werden rasch und unbürokratisch bei der nächsten Vorschreibung abgezogen. 

Die Betroffenen erhalten in den nächsten Wochen schriftlich über die jeweilige Höhe der Rückzahlung bescheid. Die Höhe der Gutschrift beträgt bis zu 30 Prozent der in den letzten drei Jahren für Betriebskosten verrechneten Beträge. Sie ist abhängig von Zeitpunkt des Mietvertragsabschlusses, der Wohnungsgröße und der Höhe der im Wohnhaus in den Jahren 2018 bis 2020 abgerechneten Betriebskosten.