Vor wenigen Tagen haben die Olympischen Winterspiele in Peking begonnen. Einige Wettkämpfe und Medaillenentscheidungen fallen aufgrund der Zeitverschiebung in die Arbeitszeit der ArbeitnehmerInnen in Österreich. Da stellt sich die Frage: Darf man eigentlich während der Arbeitszeit Olympia schauen?
ÖGB-Arbeitsrechtsexperte Michael Trinko hat Antworten auf diese und weitere wichtige Fragen, die sich Sportfans aktuell stellen – damit aus der Freude am Passivsport kein Problem mit dem Arbeitgeber wird.
- Darf ich während der Arbeit eine sportliche Entscheidung im Fernsehen anschauen?
Prinzipiell: Nein. In den meisten Jobs ist Fernsehen am Arbeitsplatz weder üblich noch erlaubt. Aber selbstverständlich kann in Absprache mit dem Arbeitgeber eine Ausnahme gemacht werden. Wer aber an einem Arbeitsplatz tätig ist, wo ohnehin TV-Übertragungen laufen, wie in Wettbüros, der darf natürlich auch hinschauen. Die Arbeitsleistung darf darunter aber nicht leiden.
- Und wie ist das mit dem Internet – darf ich ein olympisches Skirennen am Handy streamen?
Ist Privatnutzung prinzipiell erlaubt, so wird man auch zwischendurch einen Blick auf den Ergebnis-Ticker werfen dürfen. Anders verhält es sich aber, wenn man eine ganze Entscheidung streamen will – das ist nicht erlaubt.
- Kann mir mein Lohn bzw. Gehalt gekürzt werden, wenn ich einen ganzen Vormittag Olympia streame?
Wenn trotz Verbot geschaut bzw. gestreamt wurde, darf der Arbeitgeber den Lohn kürzen.
- Darf ich während der Arbeit Radio hören, um nichts zu verpassen?
Hier gilt Ähnliches wie beim Fernsehen: Wenn Radiohören immer erlaubt ist, dann natürlich auch während der Olympischen Spiele. Aber auch hier gilt: nicht ablenken lassen und niemanden stören.
- Darf ich mit einem Bier auf einen Medaillenerfolg meiner Lieblingssportlerinnen und -sportler anstoßen?
Herrscht in einem Betrieb Alkoholverbot, dann gilt das auch während der Olympischen Spiele bzw. anderer sportlicher Veranstaltungen. Doch auch wenn kein generelles Alkoholverbot herrscht, ist immer zu bedenken, dass man unter Einfluss von Alkohol und anderen Drogen keine Fahrzeuge lenken, keine Maschinen bedienen und auch keine anderen Tätigkeiten verrichten soll, bei denen man selbst oder andere gefährdet werden könnten.
- Und wenn ich einfach zuhause bleibe zum Fernsehen?
Achtung, auch wenn die Zeit der Olympischen Spiele für viele eine Art Ausnahmezustand darstellt: Das Arbeitsrecht gilt natürlich weiterhin. Das heißt: Urlaub ist mit dem Arbeitgeber zu vereinbaren und darf nicht einseitig angetreten werden. Und vorzugeben, krank zu sein, obwohl man gesund ist, ist ein Entlassungstatbestand.