Die extreme Hitze vor allem auch im Süden Europas, macht derzeit Einheimischen und Touristen gleichermaßen zu schaffen. In Griechenland werden in den kommenden Tagen Temperaturen bis 43 Grad erwartet. Aber ist eine solche Hitzewelle ein legitimer Stornogrund? Hier erfahren Sie es!
Für die Stornierung einer Pauschalreise kann auch die individuelle Situation des Reisenden wichtig sein: Bedeutet die außergewöhnliche und extreme Hitze z. B. ein Gesundheitsrisiko, kann ein kostenloser Rücktritt möglich sein. „Man sollte bei Fragen dazu unbedingt mit dem Veranstalter oder Reisebüro Kontakt aufnehmen“, weiß ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner.
Flug und Unterkunft
Individualreisende können ihren separat gebuchten Flug grundsätzlich nur kostenfrei stornieren, wenn das Flughafengelände betroffen bzw. eine Landung nicht möglich ist. Ob die Stornierung einer individuell gebuchten Unterkunft möglich ist, hängt vom Recht des jeweiligen Landes ab. Im Ernstfall empfiehlt sich jedenfalls die Kontaktaufnahme mit der Unterkunft, um gegebenenfalls auch eine Kulanz-Lösung zu erreichen.
Sehenswürdigkeiten gesperrt
Aufgrund von Hitzewellen kann es vorkommen, dass Sehenswürdigkeiten zeitweise gesperrt werden. Die Akropolis in Athen wurde beispielsweise während der heißesten Stunden – zwischen 11:30 Uhr und 17:30 Uhr geschlossen. „Wenn aufgrund der Hitze Sehenswürdigkeiten nicht besucht werden, die aber in der Pauschalreise mitgebucht wurden, und keine Alternative angeboten werden kann, haben Urlauber Anspruch auf eine Preisminderung“, erklärt Pronebner.
Gefahr für Waldbrände
Durch Trockenheit, extreme Temperaturen und Winde herrscht zudem erhöhte Gefahr für Waldbrände. Wer kurz vor einer Reise in von Waldbränden betroffene Gebiete steht, sollte wissen: „Wenn aufgrund unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung an den Urlaubsort erheblich beeinträchtigt oder gar unmöglich wird, ist ein kostenfreies Storno möglich“, erklärt Pronebner. Dies ist sehr oft bei Naturkatastrophen, wie etwa Bränden, der Fall – und zwar unabhängig davon, ob es eine Reisewarnung des Außenministeriums gibt
Zeit und Ort entscheidend
Eine kostenfreie Stornierung ist allerdings nur möglich, wenn der Urlaubsantritt und die Gefahrensituation zeitlich eng beieinander liegen und die geplante Reise genau in die betroffene Region führt. Ein Waldbrand am griechischen Festland wird z. B. die Reise auf eine griechische Insel nicht erheblich beeinträchtigen. „Startet der Urlaub beispielsweise erst in zwei Wochen, heißt es: abwarten und sich kurzfristig über die aktuelle Lage informieren“, so die Expertin.
Der ÖAMTC Reise-Radar informiert über aktuelle und reiserelevante Ereignisse, so auch über extreme Hitze oder Waldbrände.