Im Dezember letzten Jahres wurde eine neue Regelung eingeführt, die es ermöglicht, Schanigärten ganzjährig aufzustellen. Seitdem wurden von der Gruppe Sofortmaßnahmen bereits 176 Kontrollen durchgeführt. Das Ergebnis: Ganze 113 Betriebe wurden beanstandet.
Seit der Einführung der neuen Regelung hat sich die Betriebspflicht für Gastronomiebetriebe verschärft. Lokale, die geöffnet haben, müssen auch ihren Schanigarten für Gäste betriebsbereit haben. Dies bedeutet konkret, dass Tische und Sessel aufgestellt sein müssen und nichts zusammengeschoben, gestapelt und abgesperrt werden darf, oder gar als Lagerfläche benützt wird.
Es besteht noch Handlungsbedarf
Um die Einhaltung dieser Bestimmung zu gewährleisten, hat das Einsatzteam Stadt Wien unter der Leitung der Gruppe Sofortmaßnahmen seit Mitte Dezember 2023 bereits 176 Betriebe kontrolliert. Die Ergebnisse zeigen, dass noch Handlungsbedarf besteht: Von den kontrollierten Betrieben waren 113 Schanigärten nicht betriebsbereit, und die Eigentümer wurden aufgefordert, sie ordnungsgemäß zu betreiben.
Geldstrafe oder Sperre für ein halben Jahr
Walter Hillerer, Leiter des Einsatzteam Stadt Wien, betont: „Mit der ganzjährigen Genehmigung der Schanigärten geht eine größere Verantwortung einher. Oft werden dafür Parkplätze oder Gehsteige beansprucht. Es wäre daher unfair, diese Privilegien zu genießen, ohne die entsprechenden Pflichten zu erfüllen“. Bei wiederholten Verstößen kann neben einer Strafe auch die Bewilligung entzogen und eine Sperre für die Neuaufstellung für mindestens ein halbes Jahr ausgesprochen werden.