Die mittlerweile nahezu unendliche Geschichte rund um den Aus- und Umbau der Verbindungsbahn ist um ein weiteres Kapitel reicher. Wie heute bekannt wurde hat das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) entschieden, dass das Vorhaben „Attraktivierung Verbindungsbahn“ unter Auflagen gebaut werden darf. Aus der Begründung: Bereits während des Verfahrens hat die Projektwerberin Änderungen am Projekt vorgenommen und zusätzliche Maßnahmen vorgesehen. Ausgehend von den gerichtlich eingeholten Gutachten schreibt das Gericht in seiner schriftlichen Entscheidung nun weitere Auflagen vor. Die Beschwerden gegen das Vorhaben wurden im Ergebnis abgewiesen. Die ordentliche Revision wurde zugelassen.
Die (Vor)geschichte
Das Vorhaben „Attraktivierung Verbindungsbahn“ umfasst den Bau von drei Bahnstreckenabschnitten im Südwesten von Wien. Die Wiener Landesregierung und das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie hatten jeweils eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt und 2022 das Vorhaben genehmigt. Dagegen wurden mehrere Beschwerden an das BVwG erhoben, unter anderem von einer Umweltorganisation, drei Bürgerinitiativen, einem Verein, einem Unternehmen und mehreren Privatpersonen. Davon wurden zwei Beschwerden im Verlauf des Verfahrens bereits aus formellen Gründen zurückgewiesen.

So soll die zukünftige Station Hietzinger Hauptstraße B aussehen © ÖBB
Aufgrund der vorgebrachten Beschwerden hat das BVwG eine Nachprüfung des komplexen Genehmigungsverfahrens angeordnet. Insgesamt wurden zu elf verschiedenen Fachbereichen gerichtliche Sachverständigengutachten eingeholt. Diese betrafen sowohl verkehrsspezifische Themen als auch die Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt und den Menschen. In insgesamt 17 Verhandlungsterminen wurden auch Fragen betreffend die Zuständigkeiten der belangten Behörden, der rechtlichen Einordnung des Projekts als Hochleistungsstrecke sowie der Alternativen aus Sicht des Naturschutzes geprüft. Basierend darauf hat das Gericht im Laufe des Verfahrens Verbesserungsaufträge erteilt. Die Projektwerberin hat daraufhin Änderungen am Projekt vorgenommen und durch zusätzliche Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung von Umweltauswirkungen vorgesehen.

Vertreter der Bürgerinitiativen: Matthias Schönauer, Irene Salzmann, Peter Pelz und Stephan Messner (l.) © Berger
Nach intensiver Prüfung hat der erkennende Senat in seinem schriftlichen Erkenntnis entschieden, dass die vorgenommenen Anpassungen und die zusätzlichen Auflagen ausreichen, um die Umweltauswirkungen zu vermeiden, zu vermindern oder auch auszugleichen. Letztere betreffen insbesondere den Schutz der Gesundheit, der Biodiversität, des Bodens, des Klimas und der Landschaft.
Im Ergebnis wurden die behördlichen Genehmigungen damit bestätigt und die Beschwerden abgewiesen.
Ordentliche Revision zugelassen
Nach Ansicht des BVwG hing die getroffene Entscheidung von einer Reihe von Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung ab. Beispielsweise ging es darum, wie die Auswirkungen auf bestehende Querungsmöglichkeiten, die mit dem Vorhaben unter Umständen verbunden sein können, etwa für Fußgänger und Radfahrer zu berücksichtigen waren. Daher wurde die ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof zugelassen.
Das Erkenntnis vom 22.01.2026 findet man hier: Amtstafel des BVwG
Das sagt die ÖBB
Nach über 1.300 Tagen im Rechtsmittelverfahren und fast 2.000 Tagen Gesamtverfahrensdauer gab das Bundesverwaltungsgericht am 22. Jänner 2026 grünes Licht für die Attraktivierung der Verbindungsbahn. Nach einer ersten Grobprüfung des Erkenntnisses kann der Baustart voraussichtlich noch heuer erfolgen. Nachdem das Vorhaben nicht wie ursprünglich geplant ab September 2025 umgesetzt werden konnte, müssen nun die Planungen kontinuierlich evaluiert und angepasst werden, um die Umsetzung zu ermöglichen. Insbesondere die Wechselwirkungen mit anderen laufenden und geplanten Infrastrukturmaßnahmen in und um Wien sind dabei zu berücksichtigen. Aus heutiger Sicht können die Arbeiten 2026 beginnen. Erste vorbereitende Maßnahmen für die Baufeldfreimachung starten schon im Februar.
Bei Start der Hauptarbeiten ist eine mehrtägige öffentliche Informationsveranstaltung geplant, um Anrainer und Interessierten einen detaillierten Einblick in die Projektziele und -vorteile, den Umsetzungszeitplan, die geplanten Maßnahmen und weitere Informationen rund um das Projekt zu bieten. Pünktlich zum Baubeginn der Hauptbaumaßnahmen wird außerdem die neue und erweiterte Infobox in der Speisinger Straße 3 eröffnen und während der gesamten Projektlaufzeit als umfassende Informationsquelle rund um die Attraktivierung der Verbindungsbahn zur Verfügung stehen.
Das Projekt im Detail
Die neue Haltestelle Hietzinger Hauptstraße wird in Hochlage errichtet, für einen durchgehenden, schrankenlosen Verkehr in der Hietzinger Hauptstraße und der Auhofstraße. Im Bereich der Sichtachsen wird auf eine durchlässige Gestaltung mit Lärmschutzwänden aus Glas geachtet.
Die Haltestelle Speising wird modernisiert und Richtung Osten verlegt, um den barrierefreien Einstieg in die Züge zu ermöglichen, welcher in der derzeitigen Lage der Station in einem engen Gleisbogen nicht möglich ist. Sie wird über barrierefreie Zugänge vom neu gestalteten Dreiecksplatz sowie von der Speisinger Straße und einen weiteren Zugang von der Hofwiesengasse verfügen.
Die Haltestelle Stranzenbergbrücke wird unterhalb der namensgebenden Brücke liegen. Sie ist über zwei barrierefreie Zugänge von der Brücke sowie über einen weiteren Zugang von einem neu zu errichtenden, barrierefreien Steg für Fußgänger und Radfahrer zwischen Klimtgasse und Kernstraße zu erreichen.
In der Auhofstraße und der Hietzinger Hauptstraße wird erstmals ein durchgängiger, schrankenloser Verkehr möglich. Zusätzlich wird in der Versorgungsheimstraße (via Jagdschloßgasse) als Ersatz für die wegfallenden Eisenbahnkreuzungen in der Veitingergasse und in der Jagdschloßgasse eine Unterführung für den motorisierten Individualverkehr errichtet.
In der Veitingergasse und der Jagdschlossgasse entstehen für Fußgänger barrierefreie Unterführungen mit fahrradtauglichen Liften.
Stimmen aus dem 13. Bezirk
Zu der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts hat das Wiener Bezirksblatt Stimmen aus dem 13. Bezirk eingeholt.

Stephan Messner engagiert sich seit Jahren gegen die geplante Hochlage © Berger
Stephan Messner, Rechtsanwalt und Bürgerinitiative „Keine Teilung Hietzings durch Verbindungsbahn Neu“: “Erhebliche Rechtsfragen von wesentlicher Bedeutung, also die eigentlich noch nicht vorher von den Höchstgerichten entschieden wurden, wurden vom Bundesverwaltungsgericht zu Gunsten der ÖBB entscheiden.”
Weitere Stellungnahmen werden laufend ergänzt!