Planung ist das halbe Leben – und auch der Sommerurlaub 2022 will gut vorbereitet sein. Die Pandemie ist zwar noch nicht vorbei, dennoch ist die Reiselust wieder besonders groß, viele Länder lockern die Einreisebestimmungen. Passend für die Urlaubsvorbereitungen hat der ÖAMTC praktische Reisetipps zusammengefasst.
Teurer Sommerurlaub 2022
Eines dürfte wohl bereits jetzt fix feststehen – der Sommerurlaub 2022 wird teuer. Die steigenden Sprit- und Kerosinpreise wirken sich auch auf das Urlaubsbudget aus. Auch bei unterkünften kann es aufgrund von höheren Betriebskosten zu steigenden Preisen kommen.
Pauschalangebote bieten eine bessere Absicherung als Individualreisen, so der Mobilitätsclub. „Früher gebuchte Pauschalreisen mit Fixpreis bieten finanzielle Sicherheit. Bei Reisepaketen, die Flug und Unterkunft beinhalten, sind Preiserhöhungen zwar möglich, allerdings nur bis spätestens 20 Tage vor Reisebeginn. Auch muss dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen sein und die Preisänderung muss sich nachvollziehbar auf bestimmte Kosten wie Treibstoffe oder Wechselkurse beziehen”, erklärt ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner.
Kostenloser Rücktritt
Außerdem sind Reisende klar verständlich und schriftlich über die Teuerung zu informieren. Wird die Reise um mehr als acht Prozent teurer, hat man das Recht, kostenlos von der Reise zurücktreten und alle bereits geleisteten Zahlungen retourniert zu erhalten. Achtung: Äußert man sich nicht innerhalb der vom Veranstalter gesetzten Frist, gilt die Preiserhöhung als angenommen.
Auch Flugunternehmen können grundsätzlich den Preis des individuell gekauften Tickets nicht einfach und ohne Zustimmung des Fluggastes nachträglich erhöhen. Das ist nur möglich, wenn sich die Airline eine Preiserhöhung vertraglich vorbehalten hat.
Bei der Buchung einer Pauschalreise oder einer Unterkunft, sollte jedenfalls genau auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Anbieters geachtet werden: Dort sind die Stornobedingungen enthalten. Wichtig ist vor allem, unter welchen Umständen und bis wann eine Buchung kostenlos stornierbar ist.
Stornoversicherung
Eine rechtzeitig abgeschlossene Reiserücktritts- oder Stornoversicherung übernimmt die Kosten für eine nicht angetretene Reise nur dann, wenn ein versicherter Grund vorliegt, wie eine unerwartete Erkrankung. Viele Reiseversicherer decken die Kosten eines Reiseabbruchs oder einer Stornierung derzeit, wenn einer der Reisenden an Covid-19 erkrankt, eine im selben Haushalt lebende Person erkrankt und die Anwesenheit des/der Reisenden nötig ist oder wenn eine Quarantäne verordnet wird.
Will man aber die Reise aufgrund steigender Fallzahlen, aus Angst vor Erkrankung oder wegen strenger Maßnahmen vor Ort nicht mehr antreten, hilft eine Versicherung nicht und man muss die Stornokosten selbst tragen.
Einreisebestimmungen und Maßnahmen vor Ort
Das A und O einer gelungenen Reise ist die Information im Vorfeld: Die Coronamaßnahmen vor Ort können sich nicht nur schnell ändern, sondern sich auch innerhalb eines Landes unterscheiden. Um beim Restaurant- oder Museumsbesuch keine bösen Überraschungen zu erleben, sollte man sich vor Reiseantritt gezielt über die jeweiligen Maßnahmen vor Ort informieren. “Außerdem empfiehlt es sich, rechtzeitig die konkreten Regeln für die Einreise und die Maßnahmen vor Ort zu überprüfen sowie darauf zu achten, dass das 3-G-Zertifikat dann noch gültig ist”, rät ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner abschließend.