Sperrstunde Wien: Aktuelle Corona-Regeln in Wien

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Sperrstunde Wien: Aktuelle Corona Regeln im Überblick. Das wirtschaftliche und gesellschaftliche Leben läuft wieder fast im „Normalbetrieb“. Nach den ersten vorsichtigen Öffnungen im Mai folgt nun die nächste große Rückkehr zur gewohnten Normalität. Die Maskenpflicht fällt zum Teil und die Gastro darf länger offen halten.

Dass diese Öffnungsschritte jetzt kommen, ist nicht selbstverständlich. Durch das strikte Einhalten der vergangenen Covid-19-Schutzmaßnahmen der Bevölkerung, die steigende Durchimpfungsrate und kluges Testmanagement konnten die Infektionszahlen auf ein niedriges Niveau gedrückt werden.

Ausgangsbeschränkungen

Es gelten keine Ausgangsbeschränkungen mehr. Allerdings muss weiterhin gegenüber haushaltsfremden Personen ein Mindestabstand von 1 Meter gehalten werden. In geschlossenen Räumen dürfen sich derzeit 8 Personen und deren minderjährigen Kinder aus verschiedenen Haushalten treffen. Im Freien dürfen sich maximal 16 Personen aus unterschiedlichen Haushalten und deren Kinder treffen. Ab 17 Personen gilt eine Anzeigenpflicht.

Sperrstunde Wien: Gastro bis 24h

In der Gastronomie gilt die sogenannte 3-G-Regel. Weiterhin ist ein Besuch der Gaststätten nur mit einem Nachweis einer Impfung, einem negativen COVID-19-Testergebnis oder einem Nachweis über eine bereits überstandene COVID-19-Erkrankung möglich.

Weiterhin besteht die Registrungspflicht. Die Sperrstunde wurde auf 24 Uhr erweitert. Die Maskenpflicht entfällt im Freien, in den Innenräumen sind weiter FFP2-Masken zu tragen. Auf den Tischen ist ein Tragen nicht notwendig. Das Personal ist von der Aufhebung der Maskenpflicht ausgenommen.

Im Schanigarten dürfen sich nun Gruppen bis 16 Personen treffen, im Innenraum maximal 8 Personen. Dazugehörige Kinder zählen nicht dazu.

Friseure & Co

Für die sogenannten körpernahen Dienstleister – sprich Friseure, Massagesalons etc. – gilt weiterhin die FFP2-Maskenpflicht sowie die 3-G-Regel.

Handel

Statt 20 Quadratmeter müssen ab sofort nur mehr 10 Quadratmeter pro Kunden in den Geschäftsräumen zur Verfügung stehen. Die Maskenpflicht bleibt auch hier weiterhin bestehen, ein Nachweis (3-G-Regel) ist nicht notwendig.

Freizeit, Kultur und Vereine

Auch hier dürfen alle Betriebe die Sperrstunde auf 24h ausweiten. Hier gilt in allen Bereichen die 3-G-Regel. FFP2-Masken sind nur mehr in den Innenbereichen zu tragen.

Das Vereinsleben darf unter Einhaltung der 3-G-Regel wieder ohne Beschränkungen stattfinden.

Sportstätten, Kinos, Theaters und Co dürfen 75% aller Sitzplätze besetzen. Die Höchstgrenzen dazu sind mit 1.500 Sitzplätze in Innenräumen und 3.000 im Freien angesetzt.. Der Mindestabstand von 1 Meter muss eingehalten werden.

Sport

Vereinssport darf unter Einhaltung der 3-G-Regel stattfinden. Auch Kontaktsportarten sind wieder erlaubt. In den Sportanlagen gilt die 10 Quadratmeter pro Person. Die Maskenpflicht besteht indoor weiter, wenn kein Sport ausgeübt wird. Während der Sportausübung besteht keine Masken- und Abstandspflicht.

Im öffentlichen Raum (z.B. Fußballkäfig) dürfen insgesamt 16 Personen gemeinsam Sporteln. Maskenpflicht und Abstand gelten hier nicht. Bei einer Gruppe aus mehr als 17 Personen besteht Anzeigepflicht.

Die Wiener Bäder haben mit Einschränkungen geöffnet. Die Corona-Regeln dazu sind hier aufgelistet.

Ausblick

Die Bundesregierung hat mit 1. Juli weitere Lockerungen angekündigt. Davon betroffen sind unter anderem der Entfall der Corona-Sperrstunde, Abstandsregelungen, Obergrenzen bei Veranstaltungen oder Kontaktbeschränkungen.

Weiterhin ist die Einhaltung der „OIDA-Regeln“ empfohlen – O wie „Obstond hoitn“, wie „Immer d‘Händ‘ woschn“, D wie „Daham bleiben“ und A wie „A Masken aufsetzn“. Zusätzlich zu diesen Schutzregeln hilft auch regelmäßiges Testen die Pandemie zu bekämpfen.