Nur schnell in den Supermarkt oder kurz etwas erledigen – ein paar Minuten kann der Vierbeiner doch sicher im Auto warten, oder? Die Antwort lautet eindeutig: Nein! Bei sommerlichen Temperaturen wird die Hitze im Auto für die tierischen Insassen schnell lebensgefährlich.
Bereits ab einer Außentemperatur von 20 Grad Celsius kann das Auto zur tödlichen Falle für die Vierbeiner werden. Bei den im Sommer mittlerweile üblichen 30 Grad – 2022 hat es 31 solcher Hitzetage in Wien gegeben – erreicht die Temperatur im Auto nach spätestens 10 Minuten den roten Bereich. “Konkret heißt das: Hier herrscht Lebensgefahr! Das Auto wird zum Backofen. Dem Hund droht ein Herz-Kreislauf-Versagen”, warnt Tierschutzombudsfrau Eva Persy. Auch bei vermeintlich rechtzeitiger Rettung des noch lebenden Tiers aus dem Fahrzeug und sofortiger tierärztlicher Behandlung überlebt etwa die Hälfte der Patienten den Hitzschlag nicht. Der Tod kann noch bis zu 48 Stunden nach dem Vorfall eintreten. Was viele nicht wissen: Auch in Parkgaragen kann das Klima im Innenraum rasch bedrohliche Werte erreichen.
Todesfalle Parkgarage
In Wien hat sich die Tierschutzombudsstelle (TOW) 2022 mit 15 Anzeigen aufgrund von im Auto zurückgelassenen Hunden befasst. Im Sommer bekommen die Tierschutz-Experten der TOW zudem beinahe täglich Anrufe und Anfragen besorgter Bürger. “Auffällig ist, dass immer häufiger Hunde in Autos in Parkgaragen zurückgelassen werden. Bitte gehen Sie nicht davon aus, dass es in Parkgaragen automatisch kühler ist als draußen! Auch hier haben wir schon Fälle gehabt, in denen die Wärmeentwicklung für die Hunde lebensbedrohlich war”, betont Persy. “Wir empfehlen dringend, in dieser Jahreszeit alle Erledigungen, bei denen der Hund nicht mitgenommen werden kann oder sollte, ohne den Vierbeiner zu planen“, appellieren Wiens Tierschutzstadtrat Jürgen Czernohorszky und Eva Persy. “Den Hund im Sommer allein im Auto zurückzulassen, ist ein absolutes No-Go.“
Strenge Strafen
Personen, die ein Tier einer derart qualvollen Situation aussetzen, können für ihr Verhalten laut Tierschutzgesetz zur Rechenschaft gezogen werden – mit einer Geldstrafe von bis zu 7.500 Euro (im Wiederholungsfall bis zu 15.000 Euro). Außerdem droht eine Anzeige nach dem Strafgesetzbuch (§222).
Mehr Infos gibt es unter Tierschutzombudsstelle Wien