Urlaubsreisen: Diese Dokumente braucht man wirklich

Für 18-Jährige EU-Mitglieder heißt es 6 Monate lang gratis Europa entdecken ©iStock by Getty Images

Der Sommer ist da und die Urlaubszeit hat begonnen. Ein guter Anlass, um mit einigen Mythen rund um Pass, Personalausweis und Co. aufzuräumen und die wichtigsten Informationen um die Reisedokumente zusammenzufassen. 

Bei jedem Grenzübertritt – auch bei Reisen innerhalb der EU und im Schengenraum – wird ein Reisedokument benötigt. Dies gilt auch für kurze Abstecher in unsere Nachbarländer. Der Führerschein zählt übrigens nicht als Reisedokument. Im Ausland sollte also nie ein gültiger Pass oder Personalausweis fehlen – nur diese Dokumente belegen die Staatsangehörigkeit und Identität. Ein Grenzübertritt ohne Reisedokument  ist sogar strafbar.

Ausnahmen bestätigen die Regel

Entgegen vieler Meinungen darf man mit einem abgelaufenen Pass nicht überall hinreisen. Ausnahmen bestätigen allerdings die Regel: Österreich hat mit einigen europäischen Ländern, wie z. B. Deutschland oder Kroatien, ein Abkommen, das grundsätzlich ermöglicht, auch mit einem bis zu fünf Jahre abgelaufenen Pass einzureisen. ÖAMTC-Reiseexpertin Yvette Polasek warnt jedoch: „Sowohl Airlines als auch Kreuzfahrtschiffe verlangen in ihren Beförderungsbestimmungen einen gültigen Reisepass. Es kann also vorkommen, dass die Beförderung mit einem abgelaufenen Reisepass verweigert wird. Auch beim Einchecken in Hotels kann es mit einem abgelaufenen Pass zu Problemen kommen.“

Abgelaufener Pass strafbar

Selbst bei Reisen in Nachbarländer wie z. B. Tschechien oder die Slowakei kann die Einreise mit einem abgelaufenen Reisepass verweigert bzw. können Urlauber bei Antreffen im Land mit einem abgelaufenen Reisepass sogar gestraft werden. Vor dem Urlaub sollte daher rechtzeitig die Gültigkeit aller Reisedokumente überprüft werden, um gegebenenfalls diese zu erneuern. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass es bei der Terminvergabe der zuständigen Behörden gerade vor und während der Reisesaison zu längeren Wartezeiten kommen kann.

Reisepass für Kind und Tier

Kinder brauchen bei Reisen ins Ausland einen gültigen, eigenen Pass. Das gilt auch für Babys bereits ab dem Tag ihrer Geburt! Wenn das Haustier in den Urlaub mitkommt, ist auch für dieses ein eigener „Pass“, der sogenannte EU-Heimtierausweis, notwendig. Dieser ist bei Tierärzten erhältlich. Weitere Informationen zu Reisen mit Hunden finden Sie hier.

Vollmacht für Minderjährige 

Wenn Minderjährige ohne gesetzlichen Vormund oder mit nur einem Elternteil verreisen, sollte zusätzlich eine Vollmacht mitgenommen werden – am besten in der jeweiligen Landessprache. Auch Reedereien, Airlines und Hotels können eine solche Einverständniserklärung kontrollieren. Vollmachten in verschiedenen Sprachen können kostenlos aus der ÖAMTC Länder-Info heruntergeladen werden. Manche Länder verlangen zudem, dass diese Vollmacht notariell beglaubigt ist.

Detaillierte Informationen zum Thema finden Sie unter oeamtc.at/pass.

Hans Steiner
Chefredakteur