Ab dem 1. April können die Mietzinse bei vielen Mietverhältnissen erstmals in diesem Jahr wieder erhöht werden – allerdings unter deutlich strengeren Voraussetzungen als bisher. Die im vergangenen Jahr von der Bundesregierung beschlossene „Mietpreisbremse“ bringt grundlegende Änderungen mit sich. Konkret bedeutet das: Im Bereich der meisten Altbauwohnungen sowie in Gemeindebauwohnungen ist eine Erhöhung von 1 % möglich, im freien Markt von maximal 3,3 %.
Wohnbau- und Frauenstadträtin Elke Hanel-Torsch erklärt: „Faire und gerechte Mietbedingungen müssen in Wien eine Selbstverständlichkeit sein. Die im letzten Jahr beschlossene Mietpreisbremse ist dabei ein Schritt, mit dem die Wienerinnen und Wiener in den kommenden Jahren spürbar entlastet werden. Gleichzeitig muss für alle Mieterinnen und Mieter Klarheit herrschen: wie sind die neuen Regelungen anzuwenden und welche Mieterhöhungen sind zulässig. Dafür braucht es die Möglichkeit für individuelle, verlässliche Information und Beratung. Die MieterHilfe ist die zentrale Anlaufstelle der Stadt Wien, wenn es um Fragen rund ums Mietrecht geht – und steht auch bei Unklarheiten zu Mieterhöhungen kompetent zur Seite.“
Wichtig also: Durch die neuen Regelungen kann es zu Unsicherheiten und unzulässigen Mieterhöhungen kommen. Daher gilt: Lassen Sie sich rechtzeitig beraten.
Die Stadt Wien reagiert darauf mit einem verstärkten Beratungsangebot. Die MieterHilfe Wien überprüft Mietvorschreibungen kostenlos auf ihre Rechtmäßigkeit und unterstützt bei der Einschätzung, ob eine Erhöhung zulässig ist.
Alle weiteren Infos unter mieterhilfe.at