Im Schnitt kommt auf jeden 35. Bewohner der Bundeshauptstadt ein Hund. Um das Miteinander in der Stadt zu verbessern, startet jetzt eine neue Initiative: Das „Wiener Hunde-Team“.
Dieses Team aus Mitarbeitern des Veterinäramts wird ab dem neuen Jahr durchgehend unterwegs sein. Es kontrolliert die Einhaltung der vorhandenen Regeln und berät auf der Straße, in Hundezonen und in Parkanlagen zum Thema Hundehaltung in der Großstadt.
Weniger Konflikte durch Infos und Beratung
Das neue Team soll zu einem guten Zusammenleben aller – ob mit oder ohne Hund – beitragen. „Was mache ich, wenn Bello verloren geht?“ oder „Passen Halsband, Leine und Maulkorb bei meinem Vierbeiner?“ sind nur einige der Fragen, die bei Bedarf beantwortet werden. Ergänzt wird die persönliche Beratung durch informative Broschüren. „Nur wenn sich Hundehalter an die grundlegenden Spielregeln halten, kann ein konfliktfreies Miteinander funktionieren“, ist Tierschutzstadtrat Jürgen Czernohorszky überzeugt.
Team-Mitglieder sind top ausgebildet
Alle Mitglieder des rund 20-köpfigen Hunde-Teams haben eine Lehre als Tierpfleger oder ein Studium der Veterinärmedizin abgeschlossen und eine zusätzliche Ausbildung zum Tierschutzkontrollorgan absolviert. Sie werden sowohl in Zivil als auch mit eindeutigen erkennbaren Jacken und Abzeichen unterwegs sein und einen Dienstausweis vorzeigen. Im Rahmen von Kontrollen können sie Hundehalter abmahnen, Organstrafmandate verhängen oder notfalls Anzeige erstatten, wenn z.B. ein Hund nicht in der Heimtierdatenbank aufscheint, keine Hundesteuer bezahlt wird oder Hunde ohne Leine oder Maulkorb unterwegs sind.
Gratis-Registrierung im Wiener Stadtservice
Parallel zur Einführung des Hunde-Teams wird Wien im neuen Jahr über das Stadtservice gemeinsam mit dem TierQuarTier von März bis Oktober die Möglichkeit anbieten, dass Besitzer den 15-stelligen Zifferncode des Mikrochips ihres Hundes gratis in der Heimtierdatenbank registrieren lassen können. Denn jeden Tag werden entlaufen Tiere aufgegriffen. Und bei fehlendem Eintrag kann nicht festgestellt werden, wem sie gehören. „Hundehalter sind allerdings nach den Bestimmungen des Tierschutzgesetzes zu diesem Eintrag verpflichtet“, betont Ruth Jily, Leiterin des Veterinäramts.