Der Mietpreisdeckel ist geplatzt – damit stehen hunderttausenden Mieterinnen und Mietern im ganzen Land vor einer Mieterhöhung von 8,6 Prozent. „Eine Riesensauerei“ wie die Arbeiterkammer befindet. Statt einer Mietpreisbremse präsentierte die Bundesregierung heute eine „Wohnkostenhilfe“. Gescheitert ist die Bremse in der Koalition am Widerstand der ÖVP.
Die vorgestellte Wohnkostenbeihilfe soll etwa eine Millionen Haushalte zu Gute kommen. Anspruchsberechtigt seien Haushalte im unteren Einkommensviertel. Durchschnittlich können ein Haushalt mit rund 200 Euro rechnen. Das Bundesmodell stößt dabei auf viel Kritik. Vizebürgermeisterin und Wohnbaustadträtin Kathrin Gaàl: „Die Aufgabe der Stadt Wien ist es zu unterstützen, die Aufgabe des Bundes wäre es Gesetze und Regelungen zum Wohle aller Österreicher und Österreicherinnen zu beschließen und keine reine Klientelpolitik für die besitzende Klasse zu betreiben.“
Wiener Wohnbonus
Bereits letzte Woche stellte Bürgermeister Michael Ludwig ein 5-Punkte-Programm für leistbares Wohnen vor – das Wiener Bezirksblatt berichtete. Der Wiener Wohnbonus richtet sich an bis zu 650.000 Wiener Haushalte. Hier können die Mieterinnen und Mieter mit 200 Euro rechnen – das Wiener Bezirksblatt berichtete. Die Vizebürgermeisterin: „Wenn die Bundesregierung diese Kompetenz nicht wahrnehmen kann, soll sie die Verantwortung in Mietrechtsangelegenheiten abgeben!“
Weiterer Anstieg im Sommer
Im April steigen die Richtwertmieten um 8,6 Prozent. Bereits im Sommer kommt für die Kategoriemieten eine Steigerung von rund fünf Prozent. Laut Arbeiterkammer wäre das damit die vierte Erhöhung in 15 Monaten von in Summe über 23 Prozent. Die Einmalzahlung sei laut Arbeiterkammerpräsidentin Renate Anderl nicht nachhaltig, die Mieten bleiben damit auf hohen Niveau. „Immerhin sagen rund zwei Millionen Österreicherinnen und Österreicher, dass sie demnächst Zahlungsschwierigkeiten bei den Wohnkosten befürchten“. Die AK will einen Mietdeckel auf alle indexbasierten Mieten wie Kategorie-, Richtwert- und freie Mieten – höchstens eine Mieterhöhung im Jahr, sie darf maximal zwei Prozent betragen.