4.000 Euro Strafe: Teures Aussetzen von Tieren!

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Kein Kavaliersdelikt: Der traurige Höchststand ausgesetzter Tiere regt zur Sorge an. Gerade in den Sommermonaten werden immer mehr Tiere zurückgelassen. 

In drei konkreten Fällen wurden Geldstrafen in Höhe von jeweils 4.000 Euro verhängt, nachdem die Täter:innen von der Tierschutzombudsstelle Wien angezeigt wurden. Diese hofft auf eine abschreckende Wirkung und ruft die Bevölkerung dazu auf, verantwortungsvoll mit Haustieren umzugehen und verdächtige Vorfälle zu melden.

Drei schlimme Fälle

Drei Fälle in Wien alarmierten besonders. So fanden Anrainer:innen zwei Hunde, von denen einer hochträchtig war, ihrem Schicksal überlassen, in einem Innenhof im 16. Bezirk. Obwohl die Besitzer:innen zunächst unauffindbar waren, konnten diese dank der Chip- und Registrierungspflicht ermittelt und mit einer Geldstrafe von insgesamt 4.000 Euro belegt werden.

Durch Zeug:innen und Hilfe im richtigen Moment konnte im benachbarten 15. Bezirk ein Kaninchen gerettet werden. Eine Passantin fand das hilflose Tier in einem Schuhkarton vor einem Wohnungseingang und meldete den traurigen Fund der Tierrettung. Auch in diesem Fall wurden die Täter:innen mit einer Geldstrafe von 4.000 Euro bestraft.

Der dritte Fall betrifft einen erst drei Monate alten Hundewelpen. In von den Täter beigelegten Plastiksackerl befand sich der Impfpass des Welpen, wodurch diese ausfindig gemacht und bestraft werden konnten. Das Ergebnis: 4.000 Euro Strafe.

Sie können helfen!

Laut Information des TierQuarTiers rückt die Tierrettung seit Ferienbeginn bis zu 20 Mal am Tag aus, um Hunde, Katzen und Kleintiere zu retten. Durch härtere Strafen will man dieser erschreckenden Entwicklung entgegenwirken. „Das Aussetzen von Tieren ist eine Straftat – ganz egal, wo oder wie sich jemand seines Tieres entledigt. In besonders schlimmen Fällen kann sogar das Strafgesetzbuch zur Anwendung kommen,“ so die Wiener Tierschutzombudsfrau Eva Persy.

Auch Sie können einen Unterschied machen:

Überlegen Sie vor der Anschaffung eines Haustieres gründlich, ob Sie in der Lage sind, es ein Leben lang zu versorgen.

Wenn Sie ein herrenloses Heimtier im Stadtgebiet finden, informieren Sie das „Fundservice für Haustiere“ der MA 60 unter 01-4000 8060 oder die Polizei.

Nehmen Sie das Tier nicht einfach mit. Dokumentieren Sie stattdessen den Fund bestmöglich (Fotos, Videos etc.), um Täter:innen besser ausfindig machen zu können.

Wenn möglich, stellen Sie sich als Zeug:in in einem möglichen Verfahren zur Verfügung und geben Sie Ihre Kontaktdaten bekannt.