DONAUSTADT. Es war eine Causa, die die Wiener Stadtpolitik über Jahre hinweg in Atem hielt, für scharfe politische Debatten sorgte und immer wieder die Schlagzeilen beherrschte. Nun ist das staatsanwaltschaftliche Kapitel endgültig abgeschlossen: Die Staatsanwaltschaft Wien hat die Ermittlungen gegen den Donaustädter Bezirksvorsteher Ernst Nevrivy (SPÖ) sowie weitere Beschuldigte wegen des Verdachts des Missbrauchs der Amtsgewalt und der verbotenen Intervention offiziell eingestellt.
Der Verdacht rund um die Parzelle in Breitenlee
Der Fall nahm seinen Anfang im Jahr 2020, als Nevrivy ein Kleingarten-Grundstück im Stadtteil Breitenlee erwarb. Als das Areal im Jahr 2021 umgewidmet wurde, stieg der Wert der Parzelle drastisch an. Ab 2023 entbrannte eine hitzige öffentliche Debatte über mögliche Interessenkonflikte: Der Vorwurf stand im Raum, der Bezirksvorsteher hätte im Vorfeld von der geplanten Flächenwidmung gewusst oder sogar aktiv Einfluss darauf genommen.
Im März 2024 leitete die Staatsanwaltschaft daraufhin offizielle Ermittlungen ein, die gegen Ende des Jahres 2024 noch einmal ausgeweitet wurden.
Keine Beweise für Einflussnahme oder unrechtmäßiges Handeln
Nach umfangreichen Prüfungen kommt die Anklagebehörde jedoch zu einem eindeutigen Ergebnis. Dem Donaustädter Bezirksvorsteher habe „keine Tathandlung in Form eines Befugnismissbrauchs oder einer ungebührlichen Einflussnahme nachgewiesen werden“ können, hieß es seitens der Staatsanwaltschaft.
Auch in Bezug auf eine weitere Beschuldigte wurden die Ermittlungen eingestellt, da der juristisch erforderliche Nachweis einer Schädigungsabsicht fehlte. Zudem entlasten die Ermittlungsergebnisse die Beamtenschaft: Bei den für Stadtteilplanung und Flächenwidmung zuständigen Mitarbeitern der Magistratsabteilung konnte keinerlei rechtswidriges Verhalten festgestellt werden.
Strafrechtliches Ende einer jahrelangen Debatte
Nevrivy selbst hatte die Anschuldigungen seit jeher entschieden zurückgewiesen und stets betont, auf die Flächenwidmung keinerlei Einfluss genommen zu haben. Auch seitens der Stadt Wien wurde kontinuierlich festgehalten, dass das gesamte Widmungsverfahren administrativ vollkommen korrekt und ohne jegliche politische Einflussnahme abgewickelt worden sei.
Mit der Entscheidung der Staatsanwaltschaft Wien ist die juristische Aufarbeitung der Kleingarten-Causa nun beendet. Strafrechtlich sind alle Vorwürfe vom Tisch.

