Der Konsumentenschutz warnt vor Werbeanrufen der Swisspoint Sales AG. Die Schweizer Firma behauptet danach, es sei mündlich ein Zeitschriften-Abo abgeschlossen worden.
Mehrfach berichten AK-Mitglieder derzeit, dass sie ohne Aufforderung angerufen und mit aggressiven Methoden bedrängt wurden, Jahres-Abos für Zeitschriften abzuschließen. Bald nach dem Telefonat erhalten die Betroffenen schon das erste Heft und dazu eine Mahnung. Wer nicht zahlt, dem wird umgehend ein Inkasso-Schreiben mit Forderungen über mehrere hundert Euro zugeschickt.
Unerbetene Werbeanrufe strafbar
„Das ist gesetzlich verboten“, sagt AK-Konsumentenschützerin Katharina Gruber. Die Juristin weist darauf hin, dass die unerbetenen Werbeanrufe nach dem Telekommunikationsgesetz strafbar sind. Nach den Bestimmungen des Fernabsatzgesetzes sind eine Vertragsbestätigung und die Aufklärung über das Widerrufsrecht vorgeschrieben, sonst verlängert sich die 14-tägige Rücktrittsfrist auf ein Jahr.
Seit Jahren aktiv
Swisspoint ist schon viele Jahre mit diesen Keilermethoden aktiv. Bisher wurden nach dem Einschreiten des AK-Konsumentenschutzes die Forderungen nicht mehr eingetrieben. Gruber: „Nun aber werden betroffene AK-Mitglieder trotz Bekanntgabe unserer Vertretung direkt angerufen und mit Inkassoforderungen und angedrohten Negativeinträgen bei Wirtschaftsauskunftsdateien dazu gebracht, Zahlungen zu leisten.“ Ihr Ratschlag: „Nicht einschüchtern lassen, wir helfen weiter!“
Tipps des AK-Konsumentenschutzes:
- Bei einem unerbetenen Werbeanruf auflegen, auch mitten im Gespräch
- Bei einem behaupteten Vertragsabschluss umgehend schriftlich den Rücktritt erklären
- Erstatten Sie Anzeige bei der Fernmeldebehörde wegen unerbetener Werbeanrufe.