Der 20-tägige allgemeine Lockdown ist vorbei. Mit 12. Dezember endeten die Ausgangsbeschränkungen für geimpfte und genesene Personen. Der Lockdown für Ungeimpfte wurde indes um weitere 10 Tage verlängert. Die Stadt setzt auf eine vorsichtigere Öffnung: das gesellschaftliche und wirtschaftliche Leben wird in Wien nur schrittweise wieder hochgefahren. Damit gelten in Wien konsequentere Corona-Regeln als in den Bundesländern.
Handel
Mit 12. Dezember darf der Handel in der Stadt wieder öffnen. Die Geschäftslokale dürfen nur mit FFP2-Maske betreten werden, Angestellte müssen einen gültigen 3G-Nachweis vorweisen. Aufgrund des noch geltenden Lockdowns für Ungeimpfte ist das Betreten der Lokalitäten nur geimpften bzw. genesenen Personen erlaubt.
Traditionell gehört gerade die Weihnachtszeit zum umsatzstärksten Zeitraum im Handel. Da durch die verschärften Corona-Maßnahmen der Handel schließen musste, einigten sich die Sozialpartner für eine einmalige Sonntagsöffnung am 19. Dezember in Wien. Mit dieser Maßnahme erhoffen sich Sozialpartner und Politik
Gastro & Hotellerie
Die Wiener Gastronomie bleibt bis inklusive 19. Dezember geschlossen. Restaurants, Wirtshäuser und Co dürfen mit 20. Dezember wieder ihre Gäste bewirten. Bis dahin ist weiter nur Take Away erlaubt. Die Sperrstunde soll mit der Öffnung allerdings auf 23 Uhr begrenzt sein. Zutritt zur Gastro soll weiterhin mittels 2G-Nachweis erfolgen. Die Nachtgastronomie bleibt bis auf weiteres geschlossen.
Hotels und Pensionen dürfen mit 20. Dezember für touristische Zwecke öffnen.
Friseure & Co
Friseure, Massagesalons und Tattoostudios dürfen wieder ihre Dienste anbieten. Der Zutritt zu den körpernahen Dienstleistern ist nur mit einem gültigen 2G-Nachweis erlaubt. Für Dienstnehmer gilt der 3G-Nachweis. Weiters gilt die FFP2-Maskenpflicht für Kunden und Dienstleister.
Veranstaltungen
Veranstaltungen im Kultur- und Sportbereich sind wieder möglich. Kinos, Theater, Stadien etc. dürfen mit 12. Dezember wieder geöffnet haben. Die aktuellen Corona-Regeln unterscheiden aber zwischen Outdoor- und Indoor-Veranstaltungen.
Indoor-Veranstaltungen
Bei Indoor-Veranstaltungen ohne fixe Sitzplätze dürfen maximal 25 Personen teilnehmen. Hier gilt die 2G-Regel und eine FFP2-Maskenpflicht. Veranstaltungen mit fixen und zugewiesenen Sitzplätzen dürfen für maximal 2.000 Personen stattfinden. Auch hier gilt 2G-Regel und FFP2-Maskenpflicht.
Outdoor-Veranstaltungen
Für Outdoor-Veranstaltungen gilt generell die 2G-Plus-Regel, dafür fällt die FFP2-Maskenpflicht bei Outdoorveranstaltungen. Bei freier Sitzplatzwahl dürfen 300 Personen teilnehmen, mit zugewiesenen Sitzplätzen 4.000 Personen. Damit haben nur Personen mit gültigen 2G-Nachweis sowie negativen PCR-Test Zutritt zu den Veranstaltungen.
Sport und Fitnessstudios
Für Sportstätten, Fitnessstudios und Bäder bzw. Thermen gilt die 2G-Regel. Am Weg zum Becken, Sportgerät oder Dusche gilt die FFP2-Maskenpflicht. Beim Sporteln selbst ist keine Maske zu tragen. Indoor-Sportstätten dürfen nur für die Ausübung von Sportarten betreten werden, bei denen es nicht zu Körperkontakt kommt.
Christkindlmärkte
Die Wiener Christkindlmärkte dürfen laut den aktuellen Corona-Regeln wieder öffnen. Wobei die Gastrostände – sprich Punsch und Co – derzeit nur Take Away anbieten dürfen. Eine Konsumation darf nur bei einem Mindestabstand von 50 Metern erfolgen. Die Gastronomiestände dürfen analog zur restlichen Gastro regulär ab 20. Dezember öffnen.