Der ÖAMTC erinnert nochmals daran, dass es in der Stammersdorfer Kellergasse seit 1. März Fahrbeschränkungen gibt: Bis 31. Oktober (Freitag bis Sonntag von 10 bis 22 Uhr sowie werktags, Montag bis Donnerstag, von 16 bis 22 Uhr) ist das Fahren mit Kraftfahrzeugen aller Art in beide Richtungen verboten. Ausgenommen sind Linienbusse, landwirtschaftliche Fahrzeuge und Radfahrer.
Das bedeutet laut ÖAMTC, dass in dieser Zeit die beliebte Heurigengegend um Hagenbrunn in Niederösterreich von Wien kommend über die Brünner Straße oder über Bisamberg und Kleinengersdorf angefahren werden muss. Mit dieser Teilsperre will man den Durchzugsverkehr einschränken und die Heurigen in der Kellergasse deutlich aufwerten.