Das Landesverwaltungsgericht hat nach einer Prüfung, die von einigen Anrainern angestrengt worden war, entschieden: Die umgesetzten Konzepte und Gutachten für die Bereiche Verkehr, Lärm und Geruch entsprechen den Gesetzen – die Gäste können also das „Donaubräu“ mit seinem einzigartigen Gastgarten und dem Flair des Donauparks am Fuße des Donauturms weiter jeden Abend bis 23 Uhr genießen! „Wir sind natürlich alle sehr erleichtert“, freut sich auch Geschäftsführer Hermann Krammer. „Wir verstehen uns als einen Ort der Ruhe inmitten eines Erholungsgebiets. Wer aber Action will, auf den wartet hoch über uns auf dem Donauturm ein spektakulärer Ausblick über ganz Wien.“