Während Bezirksvorsteher Ernst Nevrivy nach wie vor vom Bau der 3.000 Wohnungen in der Berresgasse überzeugt ist, freut sich eine Bürgerinitiative, die genau das verhindern will, über einen Teilerfolg: Der Anfechtung eines Erkenntnisses des Bundesverwaltungsgerichts wurde vom Verwaltungsgerichtshof stattgegeben – der Ball liegt nun wieder beim Bundesverwaltungsgericht. Das heißt im Klartext: Der Bau ist nur dann möglich, wenn es beim Projekt zu Änderungen kommt – ob diese massiv sind oder nur detalliert, werden weitere Urteile zeigen …