ELGA: Gesundheitsdaten werden ab 2025 digital zugänglich

@iStock

Ab Juli 2025 wird die Elektronische Gesundheitsakte (ELGA) deutlich erweitert: Niedergelassene Ärzt:innen müssen dann Labor- und Radiologiebefunde sowie zugehörige Röntgen-, MRT- und CT-Bilder digital speichern. Diese Neuerung ist ein wichtiger Schritt, um den Zugang zu Gesundheitsdaten für Patient:innen einfacher und sicherer zu gestalten.

Ab dem 1. Juli 2025 müssen niedergelassene Ärzt:innen Labor- und Radiologiebefunde sowie dazugehörige Bilddaten digital in der ELGA speichern. Diese Verpflichtung gilt für Befunde wie Röntgenbilder, MRTs und CTs.

Ab 1. Jänner 2026 weitet sich die Speicherungspflicht aus. Dann werden auch Befunde aus stationären, ambulanten oder telemedizinischen Behandlungen in Krankenanstalten erfasst. Medikamentenverschreibungen, etwa von freiberuflichen Ärzt:innen ohne Kassenvertrag oder von hausapothekenführenden Ärzt:innen, sowie Pflegesituationsberichte aus Pflegeheimen müssen ebenfalls digital verfügbar gemacht werden.

In den darauffolgenden Jahren wird die ELGA schrittweise erweitert. Pathologiebefunde kommen ab 1. Jänner 2028 hinzu. Ab 1. Jänner 2030 müssen Krankenanstalten und Fachärzt:innen außerdem sonstige fachärztliche Befunde im Rahmen ambulanter Behandlungen digital speichern.

Gesundheitsdienstleister können bereits vor den genannten Fristen freiwillig Daten in der ELGA speichern. Dadurch erhalten Patient:innen frühzeitig Zugang zu wichtigen Gesundheitsinformationen.

Vorteile für Patient:innen

Der Ausbau der ELGA bringt erhebliche Verbesserungen für Patient:innen. Sie haben jederzeit Zugriff auf ihre vollständigen medizinischen Befunde, was die Kommunikation zwischen den behandelnden Ärzt:innen erleichtert. Dies verringert das Risiko von Wechselwirkungen und Fehldiagnosen erheblich.

In Notfällen oder bei der Behandlung durch neue Ärzt:innen ist der schnelle Zugriff auf Diagnosen und Befunde ein großer Vorteil. Insgesamt sorgt die Digitalisierung für effizientere und sicherere Behandlungsprozesse.