Nachzahlung für 200.000 Pensionisten

200.000 Pensionisten erhalten Nachzahlung. ©iStock by Getty Images

Ausgleichszahlungen wegen Teuerungen: Rund 200.000 Mindestpensionisten haben zu wenig bekommen. Der Differenzbetrag wird nachträglich ausbezahlt.

1,8 Millionen Rentner haben am 1. März als Ausgleich für die Preissteigerungen eine Direktzahlung erhalten. Diese Zahlung ist Teil der Pensionserhöhung 2023, mit der die Einkommen der Pensionisten sozial gestaffelt angehoben wurden. Aufgrund einer fehlerhaften Formulierung im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) haben Mindestpensionisten nicht die volle Zahlung erhalten. Die Bundesregierung plant eine umgehende Korrektur der Regelung. „Unser Ziel war ein sozial gerechter Ausgleich der Teuerungen gerade für Menschen mit einer kleinen Pension. Genau das werden wir sicherstellen”, betonen Sozialminister Johannes Rauch und ÖVP-Klubobmann August Wöginger. Die gesetzliche Bemessungsgrundlage wird korrigiert und alle Mindestpensionisten werden nachträglich den Differenzbetrag zur vollen Direktzahlung erhalten.

Ausgleich sollte sozial gerecht sein

Das Ziel der Bundesregierung bei der Pensionserhöhung 2023 war ein sozial gerechter Ausgleich der Teuerungen, der das Pensionssystem nicht auf Dauer zu stark belastet. Bezieher einer Ausgleichszulage erhielten mit Jahresbeginn eine Erhöhung von 7,8 Prozent. Anfang März sollte eine Auszahlung von 30 Prozent einer Brutto-Monatszahlung erfolgen. So sollten Mindestpensionisten in diesem Jahr ein Einkommensplus von 10,2 Prozent erhalten.

Direktzahlung falsch berechent

Aufgrund einer fehlerhaften Formulierung im ASVG wurde die Direktzahlung an Mindestrentnern nur vom Eigenpensionsanteil der betroffenen Personen berechnet und nicht – wie ursprünglich vorgesehen – auch von der Ausgleichszulage. Deshalb haben 200.000 Pensionisten geringere Zahlungen erhalten als geplant. Die Bundesregierung bereitet daher eine umgehende Korrektur der gesetzlichen Regelung vor. Ein entsprechender Antrag soll im Sozialausschuss am 23. März eingebracht werden.

Differenz  wird nachträglich ausbezahlt

Sozialminister Rauch: „Wir haben Mindestpensionisten ein Einkommensplus von 10,2 Prozent zugesagt. Diese Zusage halten wir selbstverständlich ein. Für den Fehler, der bei der Formulierung des Gesetzes passiert ist, möchte ich mich entschuldigen.“ Nach der Korrektur der gesetzlichen Grundlage wird der Differenzbetrag an alle 200.000 Mindestpensionisten in Österreich nachträglich ausgezahlt.

Hans Steiner
Chefredakteur