Einen ersten Erfolg konnte die Tierschutzombudsstelle Wien im Kampf gegen sogenannte Maulschlaufen erzielen. Die Nylonschlaufen werden als Maulkorb-Ersatz für Hunde verwendet, sind aber bei falschen Gebrauch lebensgefährlich für die Vierbeiner.
Warnhinweise
Der Zoofachhandelsriese Fressnapf hat nach intensiven Gesprächen mit Experten der Ombudsstelle österreichweit Warnhinweise an den Verkaufsregalen angebracht. „Wir begrüßen diesen Schritt sehr“, so die Wiener Tierschutzombudsfrau Eva Persy. „Dennoch ist ein Warnhinweis nicht ausreichend, um die leider weit verbreitete missbräuchliche Verwendung der Nylonschlaufen als Maulkorb-Ersatz zu verhindern.“ Die Tierschutzombudsstelle fordert daher ein Verbot von Maulschlaufen.
Die Schlaufen umschließen den Fang des Hundes fest. Dadurch können sie ihr Maul nicht öffnen, Hecheln und Trinken wird dadurch unmöglich. „Besonders wenn die Temperaturen ab dem Frühjahr wieder steigen, kann das schnell lebensbedrohliche Folgen haben“, warnt Persy. Das Hecheln ist für den Luftaustausch und die Kühlung der inneren Körpertemperatur notwendig.
Kein Maulkorb-Ersatz
Die Maulschlaufen sind als Hilfe für Tierärzte bei Untersuchungen gedacht, um etwaige Biße zu verhindern. Laut den Vorgaben der 2. Tierhaltungsverordnung sind die Nylonschlaufen als Maulkorb nicht geeignet. Diese schreibt vor, dass Maulkörbe der Größe und Kopfform des Hundes angepasst sein müssen und der Hund in der Lage sein muss, zu hecheln und Wasser aufzunehmen. Vielen Hundehaltern seien die Gefahren nicht bewusst. „Im Gegenteil: Meist wird die weiche Schlaufe fälschlicherweise von den Halterinnen und Halter für angenehmer als ein formstabiler Maulkorb aus Kunststoff, Metall oder Leder gehalten,“ erklärt Eva Persy.