Hilfe nach der Flut: Unterstützung noch bis 30. Juni beantragen

@iStock

Das Hochwasser im September 2024 hat viele Haushalte schwer getroffen. Manche Menschen können bis heute nicht in ihre Wohnungen zurück, die finanziellen Belastungen sind enorm. Das Sozialministerium unterstützt Betroffene mit einer speziellen Hochwasserzuwendung. Noch bis 30. Juni ist eine Antragstellung möglich.

Wer durch das Hochwasser seinen Wohnraum verloren hat oder teure Sanierungsmaßnahmen stemmen muss, kann sich über finanzielle Hilfe freuen. Die Hochwasserzuwendung des Sozialministeriums richtet sich an Privathaushalte, deren Hauptwohnsitz überflutet wurde. „Die Hochwasserzuwendung des Sozialministeriums ist ein wichtiger Beitrag, um die durch das Hochwasser entstandenen Kosten abzufedern“, betont Sozialministerin Korinna Schumann.

Was wird gefördert?
Zwei zentrale Unterstützungsleistungen sind möglich:
– Ein
Kostenbeitrag von bis zu 3.500 Euro pro Haushalt für ein Ersatzquartier, etwa wenn eine Mietwohnung, ein Hotel oder eine Ferienwohnung benötigt wurde.
– Ein
pauschaler Beitrag von 2.200 Euro für Sanierungsarbeiten im überfluteten Wohnraum, zum Beispiel für das Trocknen oder Erneuern von Estrichen.

Diese Förderung kann zusätzlich zu anderen Hochwasserhilfen beantragt werden. Es lohnt sich also, auch dann einen Antrag zu stellen, wenn bereits Unterstützung von anderen Stellen bezogen wurde.

Jetzt noch Antrag stellen – so funktioniert’s
Der Antrag kann noch bis zum
30. Juni online unter hochwasserzuwendung.at eingereicht werden. Auf der Website finden sich alle nötigen Informationen zu Voraussetzungen, Nachweisen und dem genauen Ablauf. Sollte eine Online-Antragstellung nicht möglich sein, steht das Serviceteam unter +43 (1) 31 6 31-727 telefonisch zur Verfügung.