Ernst Nevrivy weiß anscheinend auf alles Rat: Drei Schüler aus einer Klasse der AHS Heustadelgasse waren im Rahmen ihres Geografie- und Wirtschaftskunde-Unterrichts beim Donaustädter Bezirksvorsteher zu Gast. „Dabei wollten sie von mir alle Voraussetzungen erfahren, die es für einen Würstelstand benötigt“, schmunzelt der Bezirksvorsteher. Das dürfte gar nicht so kompliziert sein, wie man annehmen könnte: Ganz wichtig ist, dass bei einer öffentlichen Verkehrsfläche keine eigene Baubewilligung vonnöten ist. Bei einem privaten Grund muss man natürlich die Zustimmung des Eigentümers einholen. In jedem Fall ist das Aussehen des Stands mit der Abteilung für Architektur und Stadtgestaltung abzustimmen.
Umfang der Speisen
Sollte man den Antrag bei der zuständigen Behörde einreichen, dürfen folgende Angaben nicht fehlen: unter anderem der Umfang der angebotenen Speisen, die Öffnungszeiten sowie ein Grundrissplan des gesamten Stands mit eingezeichneten Geräten und Maschinen. Wer weiß? Vielleicht sind ja die drei Buben auf den Geschmack gekommen!