Immer wieder bereitet die wienweite Kurzparkzonen-Regelung den Autofahrern Kopfzerbrechen. Zur Zeit aktuell in der Heiligenstädter Straße in Döbling. Grund: Die Autofahrer mit dem Döblinger Parkpickerl bekommen reihenweise Strafmandate wegen Verstößen gegen die Kurzparkzonen-Verordnung. Problem: Mitunter sind Straßenzüge im Bezirk als „Geschäftsstraßen“ gewidmet. Dann gelten hier andere gebührenpflichtige Parkzeiten.
Ende der Kurzparkzone
Die Kurzparkzeit endet in diesen Straßenzügen zum Geschäftsschluss um 18 Uhr. Leider sind die Geschäftsstraßen aber nicht leicht als solche erkennbar. Stellt ein Döblinger mit Parkpickerl dort ein Fahrzeug ab, muss er nämlich auch eine Parkuhr hinter der Windschutzscheibe platzieren. Das Parkpickerl allein genügt nicht. Beschwerden dagegen werden von den Parksheriffs ignoriert.