Seit April 2024 entfällt für Käufer*innen von Eigenheimen die Grundbuchs- und Pfandrechtseintragungsgebühr – und das kann sich richtig lohnen.
Wer eine Wohnung oder ein Haus als Hauptwohnsitz erwirbt, spart:
- 1,1 % Grundbuchseintragung
- 1,2 % Pfandrechtseintragung des Kreditbetrags
In der Praxis bedeutet das: bis zu 11.500 Euro weniger Nebenkosten – eine enorme Entlastung, besonders für all jene, die erstmals in Immobilien investieren wollen.
Klare Voraussetzungen: Wer bekommt die Förderung?
Die Gebührenbefreiung gilt nicht für alle Fälle. Umfasst sind ausschließlich:
- entgeltliche Käufe – keine Schenkungen oder Erbschaften
- Immobilien bis 500.000 Euro Kaufpreis
- keine Luxusobjekte über zwei Millionen Euro
- Nutzung als Hauptwohnsitz, nachzuweisen durch eine Meldung und Aufgabe des bisherigen Wohnsitzes
Damit richtet sich die Maßnahme eindeutig an jene, die sich zum ersten Mal Eigentum schaffen wollen – und nicht an Investorinnen oder Käuferinnen von hochpreisigen Objekten.
Wichtig: Die Fristen im Blick behalten
Wer die Förderung nutzen möchte, muss rechtzeitig aktiv werden. Der Antrag auf Einverleibung im Grundbuch muss zwischen 1. Juli 2024 und 30. Juni 2026 gestellt werden. Damit bleibt ein Zeitfenster von zwei Jahren – ideal für alle, die mit dem Gedanken spielen, in naher Zukunft zu kaufen.
Fazit: Ein einmaliges Zeitfenster für angehende Eigentümer*innen
Die neue Gebührenbefreiung macht den Schritt ins Eigentum deutlich leistbarer und nimmt Erstkäufer*innen einen Teil der finanziellen Hürde ab. Doch Achtung: Die Regelung läuft mit 30. Juni 2026 aus.