Teuerung: monatlicher Sonderzuschuss für Kinder

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In Anbetracht der anhaltenden Teuerung werden Bezieher von Arbeitslosengeld und Notstandshilfe bis Ende 2024 einen monatlichen Sonderzuschuss von 60 € für jedes Kind erhalten. Gleiches gilt für Haushalte von Mindestpensionisten sowie von Alleinerzieher und Alleinverdiener mit einem Monatseinkommen unter 2.000 € brutto.

Der Nationalrat hat zum Auftakt seiner heutigen Sitzung mit breiter Mehrheit einen entsprechenden Gesetzesantrag der Koalitionsparteien angenommen. Neben ÖVP und Grünen stimmte auch die FPÖ für die Initiative, mit der nun auch der zweite Teil des von der Regierung angekündigten Pakets gegen Kinderarmut umgesetzt wird. Die 60 € pro Kind sollen automatisch – also ohne gesonderte Antragstellung – überwiesen werden, wobei für Alleinerzieher und Alleinverdiener grundsätzlich das jeweilige Einkommen des Vorjahres maßgeblich sein wird.

Einkommensgrenze ab 2024 höher

Mit einem im Zuge der Beratungen eingebrachten und bei der Abstimmung mitberücksichtigten Abänderungsantrag nahmen ÖVP und Grüne unter anderem eine Valorisierung der Einkommensgrenze für Anspruchsberechtigte vor. Das zulässige Brutto-Monatseinkommen für Zahlungen im Jahr 2024 wird damit von 2.000 € auf rund 2.100 € brutto steigen. Zudem wurde festgelegt, dass bei mehreren anspruchsberechtigten Personen in einem Haushalt Arbeitslosengeld- und Notstandshilfebezieher – bzw. bei zwei arbeitslosen Elternteilen die jeweils jüngere Person – Vorrang haben.

SPÖ sieht Maßnahme kritisch

Abgelehnt wurde die Gesetzesnovelle von SPÖ und NEOS. Die Sozialdemokraten sehen Einmalzahlungen nach wie vor kritisch und forderten nachhaltigere Maßnahmen zur Bekämpfung von Kinderarmut.  Bedauern darüber äußerte unter anderem Grünen-Klubobfrau Sigrid Maurer. Das Paket enthalte „sehr, sehr treffsichere Maßnahmen“, die auch von Experten unterstützt würden, machte sie geltend. Zudem könne man garantieren, „dass das Geld bei den Menschen ankommt“. Es werde direkt auf das Konto überwiesen, niemand müsse einen Antrag stellen.