Vermehrt gesichtet: Droht eine Rattenplage in Wien?

©zVg | Gleich in mehreren Bezirken wurden auf der Straße Ratten gesichtet.

Aufmerksame Wiener Bezirksblatt-Leser und Leserinnen berichten von vermehrten Rattensichtungen in der Stadt.

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Die Sorge vor Rattenbefall wächst. Aus unterschiedlichen Ecken Wiens erreichten das Wiener Bezirksblatt Leseranfragen und -anrufe. Der Grundtenor immer derselbe: Wir haben bei uns ums Eck Ratten gesehen. Ist das normal? Manche Sichtungen, wie etwa aus Ottakring, Rudolfsheim-Fünfhaus oder aus Alsergund, bezogen sich auf lebende Tiere, an der Erdberger Lände Richtung Donaukanal wurde eine tote Ratte am Straßenrand gesehen.

Eigentümer müssen Ratten bekämpfen

Die Stadt Wien hat sogar eine eigene Verordnung erlassen, die ein Überhandnehmen der Rattenpopulation in der Stadt verhindern soll. Liegenschaftseigentümer wurden verpflichtet, vorbeugende bzw. bekämpfende Maßnahmen gegen Rattenbefall zu setzen. Seitens der MA40, der Magistratsabteilung für Soziales Sozial- und Gesundheitsrecht, hat das Wiener Bezirksblatt  trotz schriftlicher Anfrage binnen einer Woche keine Auskunft erhalten, ob es sich hierbei um „normale“ Sichtungen handelt, oder ob die Krankheitsüberträger auf vier Beinen tatsächlich gehäuft vorkommen.

Sollten auch Sie in Ihrem Umfeld Rattensichtungen machen, bitte teilen Sie uns das an redaktion@wienerbezirksblatt.at mit.

Hätten Sie es gewusst?

  • Ratten vermehren sich sehr rasch (extrem kurze Tragzeit und Wurfzahl von 4 bis 12 Jungen pro Weibchen alle 3 bis 4 Wochen) und haben in der Stadt nahezu keine natürlichen Feinde. In vielen europäischen Städten werden daher regelmäßige Aktionen zur Rattenbekämpfung bis hin zum Auslegen von Giftködern durchgeführt.
  • Werden Ratten nicht bekämpft, dringen sie überall ein, fressen fast alles an und können auch in Wohnungen gelangen. Dort verunreinigen sie den Wohnbereich.
  • Weiters sind Ratten Überträger von Krankheiten wie zum Beispiel Tuberkulose, Typhus, Salmonellose, Hepatitis und Borreliose.
  • In Wien  sind Liegenschaftseigentümer:innen verpflichtet, gegen Ratten vorzubeugen und sie zu bekämpfen: Eine regelmäßige Kontrolle durch ein zugelassenes Unternehmen der Schädlingsbekämpfung ist erforderlich und das Auslegen von Ködern bei Rattenbefall durch ein zugelassenes Unternehmen der Schädlingsbekämpfung ist ebenfalls nötig.