Albtraum Urlaub: So holen Sie sich ihr Geld zurück!

Ausfälle oder Verspätungen von Flügen gehören zu den häufigsten Problemen. ©iStock by Getty Images

Flug storniert, annulliert oder verspätet, Ärger mit Urlaubs-Unterkünften und was es sonst noch gibt – für viele war der Urlaub getrübt. Das zeigt eine Analyse von 252 Reisebeschwerden. Reisende haben aber Rechte und sollen sich nicht abspeisen lassen, rät die Arbeiterkammer.

Besonders bei Flugverspätungen oder -ausfällen stehen den Betroffenen oft Entschädigungen zu, die viele nicht in Anspruch nehmen. Auch bei Mängeln in Hotels oder Ferienwohnungen können Reisende Schadensersatz fordern, wenn der Urlaub nicht wie versprochen abläuft. Wichtig ist, Ansprüche zeitnah geltend machen und die entsprechenden Belege aufbewahren.

Verpatzter Urlaub – das können Sie tun

  • Ansprüche einfordern: Machen Sie nach der Rückkehr Ihre Ansprüche geltend, am besten mit einem eingeschriebenen Brief. Ansprechpartner für Reisemängel bei Pauschalreisen ist der Reiseveranstalter. Bei Ansprüchen nach der Fluggastrechte-Verordnung – bei Annullierungen, Überbuchungen oder Verspätungen – müssen Sie sich an die Fluglinie wenden, die den Flug hätte durchführen sollen oder durchgeführt hat. Musterbriefe finden Sie unter wien.arbeiterkammer.at.
  • Nicht abspeisen lassen: Lassen Sie sich bei Ihren berechtigten Beschwerden nicht mit Gutscheinen abwimmeln. Eine Preisminderung ist vom Reiseveranstalter in bar zu leisten. Auch Ausgleichsleistungen nach der Fluggastrechte-Verordnung müssen ausbezahlt werden, außer Sie erklären sich mit einem Gutschein schriftlich einverstanden. 
  • Entgangene Urlaubsfreude: Sie können einen Anspruch auf Schadenersatz haben, etwa für entgangene Urlaubsfreude. Dabei muss den Reiseveranstalter oder seine Partner, etwa Fluglinie oder Hotel, ein Verschulden treffen. Ein Beispiel: Durchfallerkrankung durch ein verdorbenes Buffet. Dokumentieren Sie immer genau den Sachverhalt. Ob Schadenersatzanspruch besteht, hängt vom Einzelfall ab. 
  • Was gibt’s zurück? Orientierung zur Höhe der Preisminderung bei Pauschalreisen bietet die so genannte Frankfurter Tabelle. Sie ist unter arbeiterkammer.at/frankfurtertabelle zu finden.

Für den nächsten Urlaub 

  • Beschweren und dokumentieren: Beanstanden Sie Reisemängel vor Ort. Dokumentieren Sie die Mängel (etwa Fotos, Zeugen, Videos), damit Sie Beweise haben. 
  • Buchen Sie direkt beim Anbieter: Oft gibt es bei Stornierungen bei der Rückerstattung des Reise- oder Flugpreises Probleme, wenn Sie Ihre Reise über ein Online-Vermittlungsportal gebucht haben. Viele Beschwerden zeigen, dass insbesondere bei Flugannullierungen Konsumenten gerne zwischen Fluglinie und Online-Vermittlungsportal hin- und hergeschickt werden. Dokumentieren Sie auch den Buchungsvorgang – es gibt entsprechende Apps und Softwares am PC, mit denen Sie den Buchungsvorgang mitfilmen können.