Die unendliche Geschichte rund um die “Attraktivierung der Verbindungsbahn” ist um ein Kapitel reicher. Entgegen anderslautender Medienberichte ist mit einem Baubeginn 2025 nicht mehr zu rechnen.
Die Pläne rund um den Umbau der S 80, oder besser gesagt der Verbindungsbahn waren bereits sehr weit fortgeschritten. Die geplante Attraktivierung der Strecke zwischen Hütteldorf und Meidling sollte eine neue Schnellbahn-Qualität für Wien bringen, denn sie ermöglicht nach Projektumsetzung einen 15-Minuten-Takt der S80 zwischen Hütteldorf und Aspern Nord.
Im 13. Bezirk sollten darüber hinaus mit Hietzinger Hauptstraße und Stranzenbergbrücke zwei neue S80-Haltestellen entstehen und die bestehende Haltestelle Speising sollte umfassend modernisiert werden. Soweit die Theorie, doch die Praxis machte jetzt einen Strich durch die Pläne der ÖBB.
Verschiebung um mehrere Jahre?
Zur Vorgeschichte: Nach dem positiven Bescheid aus dem Umweltverträglichkeits-Prüfungsverfahren 2022 ist für dieses Vorhaben nun seit mehr als 3 Jahren das Rechtsmittelverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht anhängig. Entgegen der juristischen Einschätzung und der Erwartungen aufgrund des Verlaufs der letzten Verhandlungstage Anfang Juni hat das Bundesverwaltungsgericht nicht rechtzeitig die für die planmäßige Umsetzung notwendige Entscheidung getroffen, die aufschiebende Wirkung der Beschwerden für den Vorhabensbestandteil Baulos Mitte aufzuheben.

Bei der Hietzinger Hauptstraße sollte eine neue Station entstehen @ ÖBB/Feuchtenhofer
Aus diesem Grund muss die ÖBB-Infrastruktur AG alle für den Baustart im September 2025 getroffenen Vorbereitungen und ein Ausschreibungspaket von rund 30 Millionen EUR zurücknehmen. Aufgrund der vielfältigen Abhängigkeiten zu anderen Projekten ist eine bloße Verschiebung nicht möglich. Abhängig vom konkreten Zeitpunkt des Abschlusses des BVwG-Verfahrens steht im ungünstigsten Fall eine Verschiebung des Projekts um mehrere Jahre im Raum.
Strecke muss saniert werden
Trotz der Verzögerungen müssen unaufschiebbare Maßnahmen durchgeführt werden, um den sicheren Bestand und die betrieblichen Abläufe zu gewährleisten. Dazu zählt vorrangig der genehmigungsfreie Einbau von Weichenverbindungen für den Gleiswechsel im Bereich zwischen Nothartgasse und Jagdschloßgasse.
Darüber hinaus sind in den nächsten Jahren dringend anstehende Investitionsmaßnahmen auf der Verbindungsbahn notwendig – beispielsweise sind die Brücken über den Wienfluss am Ende ihrer technischen Lebensdauer angelangt. Um die 100 Millionen EUR müssten im Falle einer längeren Verschiebung in die Strecke investiert werden, um den Betrieb der S80 in der derzeitigen Form aufrecht erhalten zu können. Im Lichte dieser zusätzlichen finanziellen Aufwände – ist aktuell auch zu prüfen, ob und wann das Projekt in einem verspäteten oder geänderten Ablauf finanzierbar sein würde.
Wirtschaftskammer bedauert Entscheidung
„Dass noch immer keine Entscheidung des Gerichts vorliegt, ist mehr als bedauerlich. Eines der wichtigsten Infrastrukturprojekte Wiens liegt damit weiterhin auf Eis“, kommentiert Walter Ruck, Präsident der WK Wien die aktuelle Situation. „Laut Berechnungen der Wiener Standortanwaltschaft lösen die avisierten Investitionen von rund 307 Millionen Euro einen BIP-Beitrag in Höhe von 504 Millionen Euro aus. Zudem schafft und sichert der Ausbau der Verbindungsbahn 4670 Arbeitsplätze“.
Auch Mobilitätsstadträtin Ulli Sima zeigt sich empört.„Die Folgen für die Wiener und für die Mobilitätswende sind massiv. Wir brauchen diese Verbindung um klimafreundliche Mobilität anzubieten in einer attraktiven 15- Minuten-Taktung. Damit würde uns die Verbindung auch helfen die stark frequentierte U4 zu entlasten. Mir fehlt ehrlicherweise das Verständnis dafür, warum die Entscheidung des Gerichts so lange auf sich warten lässt.“