Auf öffentlichen Plätzen ist nicht nur die Grillerei verboten, auch das Rauchen und Hantieren mit offenem Feuer im Wald sowie in unmittelbarer Waldnähe ist untersagt. Das betrifft auch den Gebrauch von Shishas (Wasserpfeifen), da sie aufgrund der glühenden Kohle als offene Feuerquelle gelten und somit ein erhebliches Brandrisiko darstellen.
Akute Waldbrand-Gefahr
Die anhaltende Trockenperiode ohne ausreichende Niederschläge hat zu einer extremen Austrocknung der Wälder und Wiesen geführt. Zum Schutz von Mensch, Tier und Natur wird daher mit sofortiger Wirkung dieses Verbot erlassen. “Wenn Sie bei einem Spaziergang Rauch oder einen möglichen Brand bemerken, verständigen Sie bitte umgehend die Feuerwehr über den Notruf 122“, so Forstdirektorin Petra Wagner.
Vorsicht auch im eigenen Garten
Das Grillen im privaten Garten ist – sofern dieser sich außerhalb der Gefahrenzonen in Waldnähe befindet – weiterhin erlaubt. Die Stadt mahnt aber angesichts der Trockenheit auch hier zu größter Vorsicht im Umgang mit Feuer.
Mehr Infos: Wiener Wald