Der ÖAMTC warnt Autofahrer, Parkplätze im fremden, privaten Bereich zu benützen – aktuell gibt es einen „Problemfall“ in der Franz-Eduard-Matras-Gasse im 22. Bezirk, wo es Besitzstörungsklagen hagelt. „Auch wenn ein aufgelassener Geschäftsparkplatz leer und nicht abgesperrt sein sollte, handelt es sich um Privatbesitz“, erklärt ÖAMTC-Jurist Nikolaus Authried. „Das gilt auch, wann man auf einem Kundenparkplatz steht und woanders einkaufen geht.“
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